Kann ich eigentlich eine Eingliederungsvereinbarung rückgängig machen?

  • Hallo,


    wer jetzt nicht an allen Einzelheiten Interessiert ist, kann eigentlich den Text überfliegen und gleich meine Frage beantworten. Es sei denn, es hängt vom Sachverhalt ab. Das Ganze war nämlich so:


    Ich habe in meiner letzten Firma aus betriebsinternen Gründen von selber gekündigt und meldete mich am 02.11.2011 wieder arbeitslos.


    Am 11.11.2011 hatte ich dann einen Termin bei meinen Arbeitsvermittler. Der fing gleich mit einen 1-Euro-Job an der im Frühjahr auf mich zukommen könnte. Er hat mir als Alternative auch eine grüne Liste mitgegeben in der ich 2 Eigenbemühungen im Monat eintragen kann, damit mir der 1-Euro-Job erspart bleibt und fragte mich sogleich ob ich mit dieser Abmachung einverstanden bin. Ich war einverstanden, worauf er mich dann Unterschreiben ließ.


    Am 14.11.2011 erhielt ich dann eine schriftliche Kündigung von meiner letzten Firma, weil die die Kündigung von meiner Seite aus offenbar aus irgendeinem Grund nicht anerkannten.


    Wieder ein paar Tage später ließ ich mir dann das durch, was ich da überhaupt unterschrieben habe und stellte dann mit großem entsetzen fest, dass ich in Wirklichkeit eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hab die besagt, dass ich jeden Monat 2 Eigenbemühungen machen muss ( soweit so gut ), aber das ich außerdem jeder Zeit bereit bin eine 1-Euro-Job Maßnahme auszuüben.


    Das bedeutet ja, dass selbst wenn ich meiner Mitwirkungspflicht mit den 2 Eigenbemühungen nachkomme, dass ich dann trotzdem zu dieser 1-Euro-Job Maßnahme Verpflichtet werden kann und ich somit von meinen Arbeitsvermittler auf übelste Weiße getäuscht worden bin. Außerdem würden meine Leistungen bei einem Verstoß um 30% abgesenkt, beim zweiten mal um 60% und beim dritten mal ganz versagt werden.


    Normalerweise ist es doch so, dass die Leistungen beim ersten mal um 10%, beim zweiten mal um 30% und beim dritten mal um 60% abgesenkt wird. Bei dieser Eingliederungsvereinbarung handelt es sich also außerdem noch um eine zusätzlich verschärfte Form im Bezug auf Sanktionen, über die mich mein Arbeitsvermittler ebenfalls nicht mündlich darüber informiert hat.


    Daraufhin ging ich dann sofort zum Amt und schilderte den Sachverhalt und fragte, ob ich denn diese Eingliederungsvereinbarung rückgängig machen kann. Dann wurde mir gesagt, dass diese Eingliederungsvereinbarung sowieso nicht mehr gültig ist, da ich diese am 11.11.2011 unterschrieben habe und mir meine letzte Firma erst am 14.11.2011gekündigt hat.


    Dann war der Fall für mich erst einmal erledigt. Aber es geht noch weiter. Vor zwei Tagen habe ich dann endlich von meiner letzten Firma die Lohnabrechnung für Oktober erhalten, die das Amt ebenfalls noch benötigte. Gestern den 28.11.2011 habe ich dann die Lohnabrechnung beim Amt vorbeigebracht und bekam durch Zufall mit, dass jetzt auf einmal wieder die Rede davon ist, dass ich angeblich seit dem 31.10.2011 Arbeitslos bin.


    Daraufhin konfrontierte ich diese Frau vorsichtshalber ebenfalls nochmal mit meiner Eingliederungsvereinbarung. Doch die schickte mich die Treppe hinauf und meinte, dass ich mit meinen Arbeitsvermittler selber darüber reden soll. Ich habe dann zwar eine Weile gewartet, habe mich aber dann doch dazu entschlossen, nach Hause zu gehen und mich von seinen heuchlerischen Desinformationen gar nicht weiter konfrontieren zu lassen.


    Da ich seit gestern den 28.11.2011 die Möglichkeit nicht mehr ausschließe, dass es im Frühjahr nicht auf einmal heißt, dass diese Eingliederungsvereinbarung nun doch gültig sei, will ich jetzt einfach mal diese Frage in den Raum stellen und zwar:


    Kann ich eigentlich eine Eingliederungsvereinbarung rückgängig machen?

  • Ja das ist mir einerseits schon irgendwie klar, aber Tatsache ist, dass ich in der Zeit vom 01.09.2010 bis dato immerhin ca: 10 Monate lang gearbeitet habe. Bei diesen Arbeiten handelte es sich um Eigenbemühungen, ohne dass das Amt damit was am Hut hatte. Die Zeit davor ( also vor dem 01.09.2010 ) musste ich einen monatelangen Kurs besuchen, den mir derselbe Arbeitsvermittler damals schon aufs Auge gedrückt hat. Deshalb halte ich das schon für übertrieben, dass er jetzt gleich wieder mit einem 1-€uro-Job daher kommt, kaum dass ich wieder arbeitslos bin.

  • Offensichtlich ist doch - wenn überhaupt - ein EEJ erst im Frühjahr 2012 angezeigt. Dann bist du aber schon wieder ein paar Monate arbeitslos. Von daher hat dir doch dein Vermittler die Chance gegeben, dich in den nächsten Monaten um Arbeit zu bemühen, dass dieser ungeliebte EEJ nicht eintritt.


    Die Sanktion 30/60/alles ist im Übrigen korrekt, denn diese gilt für die Verweigerung von Maßnahmen/Arbeit usw. und für Nichtantritt oder Aufgabe ohne wichtigen Grund. 10% ist die Sanktion bei einem Meldeversäumnis, also, wenn du einer Einladung nicht nachkommst.


    Wenn du die EV rückgängig machst, wird man dir eine neue vorlegen. Wenn du die nicht unterschreibst, kommt sie als Verwaltungsakt. Umgehen kannst du also gar nichts und die möglichen Pflichten, wie z. B. ein EEJ sind ja nunmal gesetzlich durchaus vorgeschrieben und damit weder Schikane noch sonstwas, d. h., dass du wahrscheinlich mit Widerspruch und Klage auch keinen Blumentopf gewinnen würdest.


    Turtle

  • Offensichtlich ist doch - wenn überhaupt - ein EEJ erst im Frühjahr 2012 angezeigt. Dann bist du aber schon wieder ein paar Monate arbeitslos. Von daher hat dir doch dein Vermittler die Chance gegeben, dich in den nächsten Monaten um Arbeit zu bemühen, dass dieser ungeliebte EEJ nicht eintritt.


    Ja Wirklich großzügig von meinem Vermittler, weil es ja auch sowas von einfach ist, ím Winter arbeit zu finden.


    Umgehen kannst du also gar nichts und die möglichen Pflichten, wie z. B. ein EEJ sind ja nunmal gesetzlich durchaus vorgeschrieben und damit weder Schikane noch sonstwas


    Nein das nicht, aber bringen tuts auch nichts, weil laut Statistik weniger als 1% aller EEJober über solche Maßnahmen in Arbeit kommen.

  • Man wenn du den Job bekommst gehst du zum Arzt und schon ist der Job erledigt. Warum bewirbst du dich nicht? 2x im Monat ist doch gut. Ich muß mich 10x bewerben. Das mache ich an einem Tag. Außerdem kriegst du doch bei so einer Verpflichtung 260 Euro Belohnung. Also nimm doch das Geld und reg dich nicht auf! Wenn du deinen Bearbeiter ärgerst dann ärgert er dich zurück. Beamte haben auch keine Lust auf Streit oder sonstige Arbeit.

  • Warum bewirbst du dich nicht? 2x im Monat ist doch gut. Ich muß mich 10x bewerben. Das mache ich an einem Tag.


    Ja das mit den Eigenbemühungen ist ja nicht das Problem. Die mache ich auch an einen Tag. Und überhaupt: ein Obdachloser der kein Dach über den Kopf hat und trotzdem noch die Motivation findet, sich 10 mal am Tag zu bewerben und obendrein noch Internetanschluss hat – Tja wie find ich denn sowas :D

  • Ja Wirklich großzügig von meinem Vermittler, weil es ja auch sowas von einfach ist, ím Winter arbeit zu finden.



    Nein das nicht, aber bringen tuts auch nichts, weil laut Statistik weniger als 1% aller EEJober über solche Maßnahmen in Arbeit kommen.


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    1 Euro Jobber???????????????????


    Gröööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööl


    Das ist nun wirklich die allergrösste Volksverdummung !


    O-Ton meines jetzigen Chefs als ein wirklich sehr guter 1 EURO Jobber (der machte den Job vorher bereits 15 Jahre) ob er nicht in einen Regulären Job dort wechseln könnte!


    O-Ton vom Chef Du bist mein bester Mann im 1 EURO Bereich ich kann Dir das nur bestätigen,
    nur wem bitte soll ich in Gottes Namen wie klarmachen, das ich Dich normal bezahlen will, wenn ich Dich und andere
    für 1 EURO bekomme und ich kann mit Leuten gut Leben, die schlechter sind wie Du, aber nicht teurer!!


    Das war wenigstens ehrlich und der 1 EURO Jobber akzeptierte es!


    Lasst doch endlich diese Volksverarsche, billig bleibt billig, da haste ne ART Juden Stern auf der Stirn
    und Ausnahmen bestätigen eben jede Regel!


    Aber mal ehrlich da werden 100.000 sende ausgebeutet und man stellt denen 500 gegenüber, wo es klappte,
    das sind dann meisst aber auch dann Löhne noch unter dem Mindestlohn.


    Ich denke das sind höchstens 100 Leutchen die drüber liegen!


    Last doch die Verarsche dieser Leute sein und nur damit die ARGE Leute Weihnachtsgeschenke erhalten von Ihren Ausbeutungs Partnern ääh
    Kooperationspartnern..


    Elch

  • Und überhaupt: ein Obdachloser der kein Dach über den Kopf hat und trotzdem noch die Motivation findet, sich 10 mal am Tag zu bewerben und obendrein noch Internetanschluss hat – Tja wie find ich denn sowas :D


    Du bist sicherlich auch nicht irgendjemand. Als ich mich hier angemeldet habe war ich obdachlos. Jetzt bin ich es nicht mehr. Als Obdachloser kam ich bei meinem Bruder unter und hatte dort auch jeden Tag geduscht - stell dir mal vor! Ich bin ein ganz normaler Hartzi wie du (hoffentlich) auch. :rolleyes:


    Falls du es nioch nicht bemerkt hast: Nicht jeder Obdachlose schläft als Penner unter der Brücke. ;)