Hallo,
wer jetzt nicht an allen Einzelheiten Interessiert ist, kann eigentlich den Text überfliegen und gleich meine Frage beantworten. Es sei denn, es hängt vom Sachverhalt ab. Das Ganze war nämlich so:
Ich habe in meiner letzten Firma aus betriebsinternen Gründen von selber gekündigt und meldete mich am 02.11.2011 wieder arbeitslos.
Am 11.11.2011 hatte ich dann einen Termin bei meinen Arbeitsvermittler. Der fing gleich mit einen 1-Euro-Job an der im Frühjahr auf mich zukommen könnte. Er hat mir als Alternative auch eine grüne Liste mitgegeben in der ich 2 Eigenbemühungen im Monat eintragen kann, damit mir der 1-Euro-Job erspart bleibt und fragte mich sogleich ob ich mit dieser Abmachung einverstanden bin. Ich war einverstanden, worauf er mich dann Unterschreiben ließ.
Am 14.11.2011 erhielt ich dann eine schriftliche Kündigung von meiner letzten Firma, weil die die Kündigung von meiner Seite aus offenbar aus irgendeinem Grund nicht anerkannten.
Wieder ein paar Tage später ließ ich mir dann das durch, was ich da überhaupt unterschrieben habe und stellte dann mit großem entsetzen fest, dass ich in Wirklichkeit eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hab die besagt, dass ich jeden Monat 2 Eigenbemühungen machen muss ( soweit so gut ), aber das ich außerdem jeder Zeit bereit bin eine 1-Euro-Job Maßnahme auszuüben.
Das bedeutet ja, dass selbst wenn ich meiner Mitwirkungspflicht mit den 2 Eigenbemühungen nachkomme, dass ich dann trotzdem zu dieser 1-Euro-Job Maßnahme Verpflichtet werden kann und ich somit von meinen Arbeitsvermittler auf übelste Weiße getäuscht worden bin. Außerdem würden meine Leistungen bei einem Verstoß um 30% abgesenkt, beim zweiten mal um 60% und beim dritten mal ganz versagt werden.
Normalerweise ist es doch so, dass die Leistungen beim ersten mal um 10%, beim zweiten mal um 30% und beim dritten mal um 60% abgesenkt wird. Bei dieser Eingliederungsvereinbarung handelt es sich also außerdem noch um eine zusätzlich verschärfte Form im Bezug auf Sanktionen, über die mich mein Arbeitsvermittler ebenfalls nicht mündlich darüber informiert hat.
Daraufhin ging ich dann sofort zum Amt und schilderte den Sachverhalt und fragte, ob ich denn diese Eingliederungsvereinbarung rückgängig machen kann. Dann wurde mir gesagt, dass diese Eingliederungsvereinbarung sowieso nicht mehr gültig ist, da ich diese am 11.11.2011 unterschrieben habe und mir meine letzte Firma erst am 14.11.2011gekündigt hat.
Dann war der Fall für mich erst einmal erledigt. Aber es geht noch weiter. Vor zwei Tagen habe ich dann endlich von meiner letzten Firma die Lohnabrechnung für Oktober erhalten, die das Amt ebenfalls noch benötigte. Gestern den 28.11.2011 habe ich dann die Lohnabrechnung beim Amt vorbeigebracht und bekam durch Zufall mit, dass jetzt auf einmal wieder die Rede davon ist, dass ich angeblich seit dem 31.10.2011 Arbeitslos bin.
Daraufhin konfrontierte ich diese Frau vorsichtshalber ebenfalls nochmal mit meiner Eingliederungsvereinbarung. Doch die schickte mich die Treppe hinauf und meinte, dass ich mit meinen Arbeitsvermittler selber darüber reden soll. Ich habe dann zwar eine Weile gewartet, habe mich aber dann doch dazu entschlossen, nach Hause zu gehen und mich von seinen heuchlerischen Desinformationen gar nicht weiter konfrontieren zu lassen.
Da ich seit gestern den 28.11.2011 die Möglichkeit nicht mehr ausschließe, dass es im Frühjahr nicht auf einmal heißt, dass diese Eingliederungsvereinbarung nun doch gültig sei, will ich jetzt einfach mal diese Frage in den Raum stellen und zwar:
Kann ich eigentlich eine Eingliederungsvereinbarung rückgängig machen?