Ich habe gegen einen Leistungsbescheid bei der ARGE schriftlich einen Wiederspruch eingelegt,wie lange hat die ARGE Zeit mir darauf zu Antworten??
Danke im Voraus!
-
-
Wenn nach 3 Monaten nichts passiert ist, kannst du Untätigkeitsklage erheben.
Turtle
-
Das ist der offizielle Weg. Man kann sich natürlich aber auch ganz höflich mal nach vier oder sechs Wochen nach dem Bearbeitungsstand informieren.
Ich meine, die 3 Monate sind die Karrenzzeit, nach der man juristische Schritte in Erwägung ziehen kann. Aber, es ist auch möglich, auf "gutem Wege" vorher anzufragen. Denn mitunter macht der Ton die Musik und man kann auf der "sanften Tour" mehr erreichen, als mit Androhung von Antalt und co.
Wir haben da in unserem Büro mitunter schon Bearbeitungszeiten für unsere Mandanten verkürzen können (wobei sich das JC in dieser Hinsicht genau wie das Finanzamt verhält).
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-