Hallo, habe da eine Frage
ich bin ab dem 1.November 2011 mit mein Partner zur Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft zusammen veranlagt wurden.
Im September musste ich meinen neuen Harz4 Bescheid ausfüllen , da der November in den Zeitraum mit reingefallen ist musste ich auch schon der Arge im September die Unterlagen mit abgeben.
Im Sept-Oktober habe ich noch meine Aufstockung bekommen und ab dem 1.November sollte ich Kinderzuschlag beantragen.Mein Bescheid von der Arge kam mitte Sept und meine Sachbearbeiterin schrieb mir ich solle bis spätestens zum 16.Okt.KInderzuschlag für November beantragen.
Ende Sept beantragte ich den Kinderzuschlag , nach zwei wochen bekam ich die bestätigung das ich schon ab Sept Kinderzuschlag bekomme.
Für Mich ist hier einiges unklar? Sept-Okt habe ich Aufstockung bekommen .Habe das der Kinderzuschlagsstelle auch gemeldet..aber für Sie hat es alles seine Richtigkeit.
Kann es sein das die Arge mir das geld vom Kinderzuschlag für sept-Oktober wieder einzieht?
Ich habe bedenken nicht das die Arge mir jetzt für Sept -Oktober die gesamte Aufstockung rückwirkend zurück zieht?
Meine Sachbearbeiterin schreibt zur Info:"Gleichzeitig werde ich maximal in Höhe des KInderzuschlages einen Erstattungsanspruch bei der Familienkasse für die Zeit der bereits an Sie gezahlten Grundsicherungsleistungen geltend machen."
Es wäre schön wenn damit jemand Erfahrung hat oder mir weiterhelfen kann.
Danke.