hallo erstmal,
ich 21j. (deutsch) meine frau 19j. (marokkanerrin) sie hat jetzt aufenhaltsgenemigung und arbeitserlaubnis bekommen fuer 1 jahr muss aber zu einem intigrationskurs gehen der 5 monate lang dauert. Ich habe einen 800 euro job 633 euro netto. Jetzt meine frage steht meiner frau hartz 4 zu auch wen sie kaum deutsch spricht oder gibt es da vllt andere finanzielle unterstuetzung ?
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nach 3 monaten aufenthalt in diesem unseren land erhaltet ihr als bedarfsgemeinschaft das volle sozialprogramm. aber wenn du 1433 € netto hast, wird nichts oder kaum etwas dabei rüber kommen.
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ab dem 15.12 ist sie 3 monate hier. Ich habe nur 633 euro netto . Das sie deutsch sprechen muss ist nicht erforderlich???
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Die Sprache wird sie ja in dem Kurs lernen. Ansonsten ist sie mit dir verheiratet und somit stehen euch auch die Leistungen zu.
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ok das hab ich jetzt kappiert. gibts da vielleicht auch eine tabelle pauschale wo man nach schauen kann was uns ueberhaupt zu steht ???
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Versuche doch einfach einen ALG2 Rechner.
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danke fuer die schnellen antworten. Hab da aber vllt noch mal eine frage sie also meine frau geht ja jetzt zu dem intigrationskurs der kostet 240 euro im monat da sie den von der auslaenderbehoerde vorgetragen hat bekommen zahlen wir jetzt nur 100 euro im monat aber das ist auch nicht gerade wenig. Gibt es da vllt noch moeglichkeiten fuer eine kosten entlastung ?
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Wenn ihr Leistungen bekommt könntest du versuchen ob das JC die Kosten übernimmt da sie ja durch den Kurs auch gute Chancen hätte arbeiten zu können.Ich verstehe nicht so richtig weshalb ihr diesen Kurs mitbezahlen müßt wenn du ein relativ niedriges Einkommen hast.
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Wenn es sich um einen vom BAMF geförderten Integrationskurs handelt (muss es ja um als solcher anerkannt zu sein) könnt Ihr einen Antrag auf Härtefallregelung stellen. Da müsst ihr nachweisen, dass ihr entweder ALG II empfangt oder euer Einkommen in der Höhe dem ALG II Satz entspricht. Darüber hätte euch der Träger des Integrationskurses informieren sollen.
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nach 3 monaten aufenthalt in diesem unseren land erhaltet ihr als bedarfsgemeinschaft das volle sozialprogramm. aber wenn du 1433 € netto hast, wird nichts oder kaum etwas dabei rüber kommen.
__________________________________________________________________Lacki man kann Brutto und Netto nicht addieren!???
Das sind nur 633 Netto
Niemand bekommt Brutto und Netto als Summe!
Elch
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Wenn es sich um einen vom BAMF geförderten Integrationskurs handelt (muss es ja um als solcher anerkannt zu sein) könnt Ihr einen Antrag auf Härtefallregelung stellen. Da müsst ihr nachweisen, dass ihr entweder ALG II empfangt oder euer Einkommen in der Höhe dem ALG II Satz entspricht. Darüber hätte euch der Träger des Integrationskurses informieren sollen.
wir wurden leider nicht infomiert hab halt jetzt gemerkt das das bissle schwierieg ist zum zahlen .Kann ich wen ich den antrag stell auch das rueckwertig beantragen fuer die 2 monate die schon bezahlt wurden???
MAMUTBAUM
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Nein, rückwirkend wird beim Jobcenter grundsätzlich gar nichts bezahlt.
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