Info zu einer Rückzahlungsforderung für Sozialleistung(ambulant betreut.Wohnen)

  • Hallo,


    hoffe jemand kann mir Infos für eine Rückzahlungsforderung der Sozialleistung für"ambulant betreutes Wohnen )geben.
    Ich bin seit 2008 in der befristeten vollen Erwerbsrente.
    2009 hat sich mein Gesundheitszustand verschlechtert, u.mein behandelnder Arzt/Therapeut, bei dem ich 1 mal Woche ein Therapiegespräch hatte, sagte ich würde 1 zusätzliches Gespräch pro Woche benötigen, dies würde über ein sogenanntes Ambulant betreute Wohnen abgedeckt werden.ich wollte dies damals
    auf keinen Fall, habe mich aber dann doch darauf eingelassen, weil er gesagt hat, ich hätte bei dieser Massnahme kein Risiko denn die Kosten dafür würden komplett das Landratsamt übernehmen.Ich müsste
    lediglich die letzten 6 Monate meiner Kontoauszüge mit Nachweis der Rente einreichen(die bekanntl. auch für den Arzt sehr gering ist, weil erst 10 Jahre gearbeitet).Zusätzl. sagte er auch, dass diese Massnahme nach einer bestimmten Zeit des Ausprobierens wieder gekündigt werden kann.Während meiner Erkrankung(Depression) wohnte ich bei meinen Eltern .Die Leistung die ich über dieses ambulant betreute Wohnen erhielt, waren von Nov2009-Okt 2010 1 Gespräch pro Woche für 1 Std.mit einer Sozialarbeiterin in Ihrem Büro od. wir haben
    uns im Cafe getroffen.


    Den Antrag selbst habe ich mit seiner Mitarbeiterin ausgefüllt,Kontoauszüge beigelegt und Sie hat den Antrag auch weitergeleitet.Warscheinlich /bestimmt war auch die Frage auszufüllen, ob ich Sparkonten besitze, die ich damals natürlich mit nein angekreuzt habe, da ich mir nichts selber angespart habe habe.Allerdings hat der Arzt und die
    Mitarbeiterin mich auch niemals daraufhingewiesen, dass man für diese Leistung nur 2600,- Euro bestizen darf ect.
    Warscheinlich gingen alle davon aus Arzt, Mitarbeiterin & ich , dass ich keine Sparkonten habe.




    Die Massnahme habe ich nach 11 Monaten wieder gekündigt, weil es mir nicht geholfen hat. Somit war die Angelegenheit für mich erledigt.


    Juni 2011 kam ein Schreiben des Landratsamtes, dass bei einem Sozialdatenabgleich zusätzlich 2 Bankkonten entdeckt wurden.
    Diese 2 Konten sind jetzt Konten die mein Vater auf mein Namen angelegt hat.ich habe davon noch nie gehört u. nichts gewusst. Diese Konten (Anlalgefonds)existieren anscheinend seit 20 Jahren, da war ich 10 Jahre.......
    Mein Vater hat mir dies nicht mitgeteilt, hat er auch nicht gewusst, dass ich ein "ambulant betreutes Wohnen"(was eine SOZIALLEISTUNG ist) beantragt habe.....


    ich/wir haben jetzt eine Rückzahlungsfordeung von ca 7000 Euro, weil die Massnahme 600,-pro Monat immer gekostet hat.
    Laut einem Rechtsanwalt den wir konsultiert haben, ist dies Pech seiner Meinung, da er mir zwar ,auch das Landratsamt selbst glaubt(lässt sich auch nachweisen bei Bank) dass mein Vater für mich Sparkonten vor
    20 Jahren angelegt hat.Aber da diese einfach auf meinen Namen laufen hat man juristisch wohl kaum/keine Chance gegen diese Rückzahlungsforderung .


    Hat jemand Erfahrung bei Rückzahlungforderung bei ambulant betreutem Wohnen, dass auch als Sozailleitung läuft.
    Das ärgerliche an dieser Sache ist,dass ich damals beim Arzt gesagt habe, dass ich diese Massnahme
    nur ausprobiere wenn ich dabei keine Kosten habe u jedrzeit kündbar.Dies wurde mir zugesichert.Niemand hat mich daraufhingewiesen ACHTUNG Sozialleistung ect!!!Durch diese Massnahme habe ich mich ja auch nicht
    an irgendwelchen Geldern für meinen Lebensunterhalt bereichert.....
    Auch wusste natürlich mein Vater nicht was ich da beantragt habe, denn wenn er es gewusst hätte, hätte er mir ja von den Sparkonten berichtet und ich hätte niemals meine Unterschrift für diesen Antrag gegeben!!!


    Wenn jemand dazu einen Rat hat oder eine Idee hat ob man juristisch doch etwas machen kann würde ich mich sehr freuen.


    mettelie