Hallo,
beziehe seit einem Monat ALG2 für mich und meine Bedarfsgemeinschaft. Meine 17 jährige Tochter geht in die 12. Kl. der Gymn.Oberstufe. Sie weiß nicht dass wir Hartz4 beziehen und ich möchte auch nicht das sie es weiß. Jetzt kommt eine Einladung für sie vom Jobcenter zur pers.Meldung. In dem Heftchen SGBll (72 seiten) steht unter 13.2 Pflicht zur persönlichen Meldung: "Solange Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beanspruchen, sind Sie auch verpflichtet sich persönlich zu melden."
Nun meine Tochter ist minderjährig, Schülerin und NICHT arbeitssuchend. Muß sie sich trotzdem pers. melden, obwohl Schulbescheinigung usw vorliegt. Diese ganzen paragraphe und absätze gelten doch eigentlich für erwerbsfähige-arbeitssuchende, oder nicht?
Vielen Dank im voraus.
Marc