Ausbildung&ALGII

  • Hallo,
    wir sind eine Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind von 5 Jahren ich als Mutter von dem Kind 25 Jahre und der Papa 28, der hat am 01.09.2011 eine n Ausbildung begonnen und hat ein Bruttogehalt von 716€ und ein Netto von 568 € ich erhalte jetzt nun vom Jobcenter 711€ was ich eindeutig zu wenig finde. Dir haben meinen Freund auf dem Bescheid ausgenullt und mir lediglich 16 euro angerechnet. wie die zustande kommen oder was die dort berechnet haben kann ich auch nicht sagen. Jetzt haben ich mal einen online alg 2 rechner genutzt und dieser hat mir ausgerechnet das wir einen anspruch auf 874€ hätten. die haben einen Freibetrag von 223 euro berechnet.
    Ich würde jetzt gerne wissen ob dieser rechner richtig rechnet oder ob es richtig ist was das Jobcenter berechnet.
    Dazu erhalten wir noch kindergeld 184€ und 37 € BAB für meinen Freund.
    Miete zahlen wir 554 €.
    Wir wurden durch das Wohngeldamt in berlin aufmerksam gemacht weil ihm gehen jetzt fast 100 euro flöten wegen den 16 Euro die mir angerechnet werden. Ich bitte um schnelle Antwort vielen dank schon im voraus

  • 323 Euro Regelsatz du
    215 Euro Regelsatz Kind
    369 Euro Miete (2/3 von 554 Euro)
    -----------------------------
    907 Euro Bedarf


    184 Euro Kindergeld
    17 Euro Einkommensüberhang von ihm
    ------------------
    201 Euro Einkommen


    706 Euro ALG 2.


    Wobei ich nicht verstehe, wie das JC auf 17 Euro Einkommensüberhang kommt.


    Denn die Prüfung, ob von seinem Einkommen etwas auf euch anzurechnen ist, erfolgt nach den Grundsätzen des SGB II.


    323 Euro RS er
    185 Euro Mietanteil
    --------------
    508 Euro Bedarf


    568 Euro Lohn
    - 223 Euro Freibetrag
    37 Euro BAB
    -------------
    382 Euro


    Damit hat er weniger Einkommen als Bedarf, ggf. stünde ihm sogar noch ein Mietzuschuss vom Jobcenter zu. Ist beim BAB vielleicht noch möglicher Unterhalt von den Eltern eingerechnet?


    Turtle

  • Die eltern wurden beim BAB ausgeschlossen. Also habe ich schon richtig vermutet. Das einzige was mich etwas irritiert hat es steht im SGB II das Azubis sofern sie BAB beziehen ausgeschlossen sind deswegen habe ich hier nachgefragt ob er als Azubi überhaupt ein Anspruch hat.Ich danke dir für deine schnelle Antwort.
    Werde heute mal zum JC mal sehen was ich dort erreiche.

  • Also habe alles klären können die haben fälschlicherweise meinem freund kindergeld angerechnet was er aber nicht bezieht. Nun werde ich eine schöne nachzahlung erhalten und davon schöne weihnachten verbringen:D danke nochmal für deine antwort und deine hilfe