Bei einer Eigentumswohnung, die über Grundsicherung im Alter bezahlt wird, musste die Heizung repariert/gewartet werden.
Jetzt will das Amt nur die Kosten der Wartung übernehmen (Monteur und Wartung) - und nicht die Kosten für Material (Monteur und Material). Letzteres ist der größere Posten in der Rechnung.
Müssten nicht die gesamten Kosten übernommen werden - oder zumindest auch die Moteurkosten, für das austauschen des defekten Materials?
Danke!