Hallo, ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten.
Mein Sohn ist gerade 18 geworden. Nun muss der Unterhalt ja neu berechnet werden. Mein Sohn geht noch zur Schule und wohnt bei mir. Ich weis das mit der Volljährigkeit der das komplette Kindergeld vom Unterhalt abgezogen werden kann. Jetzt ist es aber so das bei der Scheidung mir das KG im vollen Umfang zugesprochen wurde. Deswegen auch meine Frage. Kann der unterhaltspflichtige Vater das KG in diesem Fall überhaupt vom Unterhalt abziehen oder endet mein kompletter Anspruch darauf mit dem 18 Lebensjahr?
Gruß Kuschki