ARGE zahlt nicht den vollen Unterhalt aus!

  • Ich habe eine Frage, seid 6 Monaten erhalte ich weniger ALG2 als der Vater an die ARGE zahlen muss.
    Wie geht das? Sollte der Unterhalt denn nicht 1:1 bezahlt werden?.
    Der KV hat leider immer wieder zahlungsschwierigkeiten das ich mich Anfang 2010 gezwungen sah einen
    Unterhaltsvorschuss zu beantragen, allerdings hat die ARGE dann herausgefunden, das der KV normalen Unterhalt zahlen kann. Seither erhalte ich das Geld jeden Monat übers Amt.


    Allerdings habe ich seither immer das Gefühl gehabt das er mehr zahlt, als im Endeffekt bei mir ankommt. Dies hat sich in den letzten 6Monaten bestätigt. Er muss lt. ARGE ca. 370 € zahlen. Ich erhalte allerdings immer nur 284 €. Zudem wird vom Unterhalt noch der Kindergartenbetrag abgezogen. Ich dachte immer das hat nichts mit dem Unterhalt zu tun und darf dort auch nicht abgezogen werden.
    Davon abgesehen hatte ich den Kindergartenbetrag als Betreuungszuschuss beantragt, bis vor 6 Monaten lief der auch nicht über den Unterhalt.


    Ich überlege jetzt bereits innerhalb von einem Jahr einen zweiten Überprüfungsantrag zu stellen, weil mir vieles sehr koscher vorkommt. Das Amt will mir auch nicht den Unterhalt auflisten (also wie er einberechnet wird im ALG2), eine freundliche Beraterin von der Caritas meinte das müssten sie.


    Wenn ich könnte würde ich mich mit dem KV selber einigen, aber er zahlt zu unregelmäßig und ich kann mich nicht darauf verlassen ob er dann nicht mal eben 2-3 Monate gar nicht zahlt (leider in der Vergangenheit passiert).


    Ich finde es einfach auch nicht richtig das der KV (egal ob zuverlässig oder nicht) zu mehr verdonnert wird als überhaupt bei uns ankommt. Das schreit nach ungerechtheit.


    Danke für hilfreiche Antworten!

  • hallo Silvana,


    Fast richtig deine Darstellung, der KU hat nix mit der Arge zu tun.


    Aber Du lebst mit dem Kind in einer Bedarfsgemeinschaft, d.h. die Arge zahlt auch keine Wohnkosten mehr für das KInd, ausdiesem Grund ziehen sie Geld ab und erhälst nur die Summe von 284€, desweiteren wird wohl nicht der Kindergarten abgezogen sondern das Essensgeld.


    Auch ist es Korrekt das der KV den KU nach DDT zahlt.


    Kurzum: Arge zeiht alles ab was über die Regelleistung hinausgeht um ihre Kosten zu drücken. Es bleibt nur die möglcihkeit, das du kein Alg2 mehr beantragen mußt, damit der volle Betrag an dich geht.


    gruß sundown

  • Hallo Sundown,


    also im Kindergarten gibt es kein Essen. Auf dem Bescheid von der Unterhaltsstelle steht groß drauf das der Kindergartenbeitrag abgezogen wird, also die Betreuungskosten die ich als Alleinerziehende für mich beantragt habe und die ich eigentlich seid 2009 auch immer separat bezahlt bekommen habe - sprich es wurde nie vom Unterhalt abgezogen.


    Bedeutet ich kann nichts dagegen machen, dass der KV mehr bezahlt als im Endeffekt bei uns ankommt. Sollte es denn dann nicht gleich richtig berechnet werden der Unterhalt? Ich meine wenn ich einen Teil des Unterhaltes mit meinem geringen Lohn auch abdecke, dann muss der KV doch gar nicht soviel zahlen?


    Versteh ich leider alles nicht. Aber ich hab schon einen Termin bei der Caritas, die kennen sich sehr gut damit aus und mal sehen was rauskommt. Kann dann berichten!!!!

  • Hey Silvaine.


    Also Kindergartenkosten müßte eigentlich die Arge übernehmen, da leigt wohl in der Tat ein Fehler vor.


    Was den KU angeht sieht das ganze so aus, das Kind kann seinen Bedarf durch den KU des Vaters selbst abdecken, also auch den Mietanteil, deshalb wird nur 284€ ausgezahlt, an deiner Leistung darf nix abgerechnet werden. Du bekommst weiter den Aufstockenden Alg2 satz.

  • Hallo Sundown,


    das mit dem Kindergartenbetrag habe ich meiner Sachbearbeiterin auch schon mehrmals gesagt, aber es wird nicht darauf reagiert. Wahrscheinlich läuft es dann auf einen Widerspruch und zusätzlich vom letzten halben Jahr auf einen Überprüfungsantrag hinaus. Ich kanns bald nicht mehr sehen. Ich fülle bereits einen 10 cm dicken Ordner mit den Bescheiden und das innerhalb von fast 3 Jahren. Bei den Berechnungen werden unglaublich viele Fehler gemacht, sehr anstrengend, andere prüfen es wahrscheinlich nicht mal, aber ich finde es sollte fair ablaufen.


    Danke nochmal für deine Antworten. Weißt du auch zufällig ob der KU auf dem ALG2 Bescheid aufgeführt sein sollte? Der fehlt seid 2 Jahren komplett und erst nach recht penetranter Nachfrage von mir habe ich eine Antwort wieviel mein Sohn bekommen würde.

  • Hey Silvaine,


    1. Selbstverständlich muß der Bescheid Lücklos und nachvollziehbar sein, also auch der Unterhalt aufgeführt und warum und was abgezogen wird.


    2, Leider ist nicht jeder Sachbearbeiter Kompetent oftmals sind es keine Beamte sondern kurzgeschulte Kaufleute, diese Erfahrung durfte Ich bei meinem Vater machen als dieser schwer Krank wurde.


    3. Ich würde Dir raten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Gehe mit deinem Einkommensbescheid zum nächsten Amtsgericht und beantrage einen Beratungsgutschein (Etwa 10€) dann ist die Beratung kostenfrei.


    -Schau mal bitte auf TreffpunktEltern.de ins Forum, da gibte Leute die sich noch viel besser mit Alg und den Fragen KU auskenn und können es auch noch mit § untermauern.
    Ich wünsche Dir viel Glück, es wird bestimmt ein harter weg, aber laß den Kopf nicht hängen.


    gruß Sundown