Bekomme kein Wohngeld und kein Bafög als Azubi

  • Hallo,


    ich habe grade eine Antwort auf meinen Wohngeldantrag bekommen.


    Nun steht in der Antwort:


    Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Asubildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§59, 101 Abs. 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Der Ablehnungsgrund gilt nur dann nicht, wenn Ausbildungsförderungsleistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden.



    So da mein Bafögantrag auch abgelehnt wurde müsste ich ja jetzt eig. Wohngeld bekommen wenn ich den Text oben richtig verstanden habe oder nicht?


    Könnt ihr mir vllt paar Infos geben warum mir der Antrag abgelehnt wurde?


    Vielen Dank


    Mfg
    djkroko


  • Leider hast Du bisher nicht mitgeteilt, warum du kein BAföG erhälst.
    deine Ausbildung ist anscheinend dem Grunde nach förderungsfähig (BaföG - schulische Ausbildung).
    Du erhälst aber keine Leistung weil evtl Einkommen dazu führt, dass kein BAföG zu zahlen ist - der Höhe nach.


    Somit ist Wohngeld nicht zuständig für Dich.

  • Ja, wenn BAB abgelehnt wird, weil es z. B. eine Zweitausbildung ist. Denn dann hast du auch dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB. Nicht jedoch, wenn du theoretisch BAB bekommen könntest, es aber nur nicht bekommst, weil du selbst zuviel verdienst oder deine Eltern höheren Unterhalt zahlen müssten.


    Turtle

  • Leider hast Du bisher nicht mitgeteilt, warum du kein BAföG erhälst.
    deine Ausbildung ist anscheinend dem Grunde nach förderungsfähig (BaföG - schulische Ausbildung).
    Du erhälst aber keine Leistung weil evtl Einkommen dazu führt, dass kein BAföG zu zahlen ist - der Höhe nach.


    Somit ist Wohngeld nicht zuständig für Dich.


    Also ich bin in der erst Ausbildung, bekomm 750€ Brutto + Fahrgeld und nur mein Vater arbeitet mit dem ich aber kaum Kontakt habe



    Deine Ausbildung ist dem Grunde nach förderungsfähig (BAB - betriebliche Ausbildung § 59 ff SGB III).
    Du erhälst aber keine Leistung weil anzurechnendes Einkommen dazu führt, dass kein BAB zu zahlen ist - der Höhe nach.


    Somit ist Wohngeld .....


    ..
    Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Asubildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§59, 101 Abs. 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. ....