Hallo,
ich habe grade eine Antwort auf meinen Wohngeldantrag bekommen.
Nun steht in der Antwort:
Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Asubildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§59, 101 Abs. 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Der Ablehnungsgrund gilt nur dann nicht, wenn Ausbildungsförderungsleistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden.
So da mein Bafögantrag auch abgelehnt wurde müsste ich ja jetzt eig. Wohngeld bekommen wenn ich den Text oben richtig verstanden habe oder nicht?
Könnt ihr mir vllt paar Infos geben warum mir der Antrag abgelehnt wurde?
Vielen Dank
Mfg
djkroko