wohnung dringend!!

  • hi,


    meine freundin war vor kurzem beim amt wegen einer wohnung. der typ vom JC sagte, dass die wohnung zu teuer ist und wir deswegen keine erstausstattung kriegen aber die wohnung trotzdem genehmigt wird?
    kann des denn sein?
    unsere zukünftige wohnung ist 65qm groß, 350 kalt, 150 nebenkosten.
    also 500 warm, jedoch will des jc nur 445 euro zahlen.


    wieviel geld steht uns zu und gibts ne möglichkeit die erstausstattung doch zu bekommen.


    bitte um dringende antwort.
    mfg

  • Îhr solltet euch eine "angemessene" Wohnung suchen, dann klappt das auch mit der Erstausstattung. Angemessen von der Größe her sind für 2 Personen max. 60m². Wie teuer sie sein darf, ist regional verschieden. Nutzt doch bitte mal den Link "Kosten der Unterkunft", unten in meiner Signatur.


    Gawain

  • also bei uns im kreis heinsberg ist ne angemessene wohnung 62qm. ich denk nicht dass die wegen 3 qm dumm runtun.
    als ich alleine in ne wohnung einziehn wollte, hat meine sachbearbeiterin folgendes ausgerechnet für mich:


    kaltmiete ca. 223 € (47 qm x 4,75 euro pro qm)
    nebenkosten 90 € (47qm x 2 euro pro qm)
    heikosten 70,50


    mit 2 personen müsste doch folgendes rauskommen:


    kaltmiete: 62qm x 4,75 = 294,50
    nebenkosten: 62qm x 2 = 124 euro


    insgesamt: ca. 419 euro


    wie siehts mit den heizkosten aus? kommen die 70 euro noch drauf?


    danke für eure antworten


    mfg

  • So wie Du es dargestellt hast, lese ich das auch... also max. € 489 inkl. Heizung. Wenn Du die Wohnfläche um diese 3m² überschreitest, ist die Wohnung nicht mehr angemessen, d.h. mehr als diese € 489 werden nicht bezahlt, eventuelle NK-Nachzahlungen nur anteilmäßig übernommen. Eine Kaution wird ebenfalls nicht gestellt werden. Die SB wird sich garantiert daran aufhängen!


    Was die Erstausstattung anbelangt, so gibt es natürlich eine Chance, diese auch ohne angemessene Wohnung zu durchzusetzen (§ 23 Abs. 3 SGB II).


    Gawain

  • Folgendes solltest Du Deiner/Deinem SB zur Kenntnis bringen (Auszug aus § 23 SGB II):


    Zitat

    (3) Leistungen für
    1.Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    2.Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
    3.mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
    sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.


    Dies bedeutet, dass eine Erstausstattung nicht an die Angemessenheit der Wohnung gebunden ist!


    Gawain

  • habs jetzt nochmal nachgerechnet, in den 150 euro nebenkosten sind 30 euro heizkosten enthalten.
    also 445 euro warm wäre angemessen. aber die wohnung kostet 500. 50euro müssten wir aus eigener tasche bezahlen, des is ja kein ding. mir wars wichtig wegen der erstausstattung.


    danke für deine hilfe


    mfg

  • Das Verhalten Deines SB ist etwas merkwürdig. Wenn die Wohnung € 500 kostet und er sie genehmigt, dann müsste das Jobcenter die € 500 bezahlen. Ihr solltet euch die Genehmigung der Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Jobcenter schriftlich bestätigen lassen.


    Gawain