Hallo liebe Forumsmitglieder!
Kurz und knapp gefragt:
Zum Ende des Jahre endet die Beistandsschaft des Jugendamtes, weil mein Sohn (Schüler) vollrährig wird.
Das und wie der Unterhalt dann neu berechnet wird weiss ich.
Nun befürchte ich aber, das der Kindsvater die Zahlungen (Mindestunterhalt) sofort nach Ende der Beistandsschaft erst einmal wieder einstellt.
Warum muss nicht weiter ausgeführt werden, heisst aber, das er wahrscheinlich wieder nachdrücklich dazu aufgefordert werden muss.
Daraus wird sich, wie immer, eine mehr oder weniger große Verzögerung der Zahlungen ergeben...!
Deshalb möchte ich fragen:
-Was hat mein Sohn hier [I]im vorwege für Möglichkeiten hat um dem vorzubeugen?[/I]
-Gib es da Anlaufstellen für ihn, oder muss er sich einen Anwalt nehmen?
-Was für Kosten kommen da evtl. auf ihn zu?
Danke im Voraus...
SasiHH