Was ist nun richtig,die haben doch etwas falsch gemacht oder?

  • Hallo


    ich habe folgendes Problem.
    mein Mann und ich tragen Zeitung aus,nach meinen Wissen haben wir jeder ein Freibetrag von 100€ das ist doch korekt so oder?
    Doch nun hat uns heute das Arbeitsamt geschrieben das wir ungefähr 50€ zuviel bekommen haben,
    ich habe 87 € verdient und mein Mann irgendetwas um die 60€ in einen Monat.
    also haben wir ja nicht soviel verdient.


    danke, liebe grüße

  • Du liegst richtig mit Deiner Meinung, jeder von euch beiden hat einen Grundfreibetrag von € 100/Monat. Maßgeblich für die Berücksichtigung ist der Zuflußzeitpunkt. Erfolgte der Zufluß besagten Geldes nach Auszahlung der Sozialleistungen, so kam es zu einer Überzahlung, welche nunmehr zurückgefordert wird.


    Gawain

  • Sorry, ich hatte überlesen, dass es ja in beiden Fällen weniger als € 100 sind, somit hat sich der zweite Teil meines Beitrages erledigt,


    Ihr solltet bei eurer/eurem SB vorsprechen und auf diesen Grundfreibetrag aufmerksam machen. Insofern diese Rückforderung in Zusammenhang mit eurem Nebeneinkommen steht, dürfte sich die Rückforderung dann erledigt haben.


    Gawain

  • ich zitrie mal was im Berechnungsbogen steht


    netto erwerbseinkommen monatlich : 200€
    abzüglich freibetrag 170€


    zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30€


    Erwerbseinkommen (alg2) 30€


    Einkommensbereinigung: -30€


    Sonstiges Einkommen. 300€

    Kindergeld Einkommen: 184€






    ist das so dann alles korekt?


    DANKE

  • ich gestern nochmal mit der Arge telefoniert.und d9ie meinten das die 30€ wären ,die in den monaten schon bezahlt hatten obwohl ich gearbeitet habe,


    denoch verstehe ich nicht warum



    ich 1,Septemper. 2011 - 30 September2011 5.54€
    1.Oktober 2011 - 31 Okober 12.79€




    meine tochter : 1. September 2011 - 30 September 1.92€
    1. Oktober2011 - 31 Oktober 2011 4.43€


    mein mann 1.September -30 september 5.54€
    1 Oktober - 31 Oktober 12,78€




    wie kommen die auf diese Summen,wenn es sich doch eigentlich um die 30€ handelt die die zuviel bezahlt haben?

  • Weil Einkommen immer auf alle Mitglieder der BG im Verhältnis zu ihrer Bedürftigkeit aufgeteilt ist (sogenannte Bedarfsanteilsmethode). Das bedeutet, dass z. B. bei 200 Euro Lohn diese nicht nur bei dem angerechnet werden, der sie verdient, sondern auch bei allen anderen Mitgliedern der BG und dass diese dann alle überzahlt sind.


    Rechne z. B. die Einzelbeträge für Oktober zusammen. Du kommst auf genau 30 Euro. Im September ist es weniger, entweder war der Lohn da nicht so hoch, dass die 30 Euro Versicherungspauschale überhaupt erreicht wurden oder es ist nur anteilig...


    Turtle

  • Das kommt darauf an, wovon die 30 Euro abgesetzt wurden. Ist da schon (ggf. geschätzter) Lohn mit drin in der Berechnung? Wenn ja, dann sollte es eigentlich keine Rückforderung geben.


    Elterngeld ist Einkommen. Und wenn man vorher nicht gearbeitet hat, dann wird es in voller Höhe berücksichtigt.


    Turtle