Guten Tag,
ich (28J) hätte eine Frage bezüglich der Berechtigung von Hartz IV zwischen Studiumsabschluss und Beginn des Referendariats.
Ich bekomme Ende Dezember mein Zeugnis und werde damit automatisch als Student exmatrikuliert. Ich arbeite zur Zeit noch in einem Fachmarkt um meinen Unterhalt zu finanzieren - leider ist dieser Job aber an die Bedingung: "Student sein zu müssen", gekoppelt. Somit bin ich diesen Ende Dezember leider ebenfalls los.
Ich habe mich jetzt Bundesweit für ein Referendariat beworben - allerdings beginnt das früheste erst Mitte Februar, in anderen Bundesländern erst April, Mai oder September. Irgendwie muss ich bis dahin meine Miete, Versicherungen und Unterhalt und insbesondere auch den Umzug in meine zukünftige Ausbildungsstadt finanzieren. Daher die Frage - ob es möglich ist Arbeitslosengeld für diese Übergangsfrist zu beantragen (?)
Falls jemand davon ein bisschen Ahnung hat, würde ich mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen würdet!
Vielen Dank im Vorraus!