Erste eigene Wohnung (Schüler)

  • Hallo erst mal!


    Ich bin 20 Jahre alt und wohne zurzeit bei Freunden und, sofern es möglich ist, bei meiner Mutter, da ich mit der neuen Lebenspartnerin meines Vaters massive Probleme hatte. Bei ihm habe ich mich bereits abgemeldet, d.h. ich bin momentan ohne festen Wohnsitz. Ich bin Schüler einer Fachoberschule und werde erst in zwei Jahren fertig sein. (Schülerbafög wurde bereits abgelehnt, da die Schulform A im ersten Jahr nur 16 Unterrichtsstunden und nicht 20 wie vorausgesetzt pro Woche beinhaltet.)


    Jetzt zur eigentlichen Frage:


    Ich habe mir eine eigene Wohnung gesucht und gefunden. Bei uns in unserem Gebiet kosten 1-2 Zimmerwohnungen in der regel 300-400€ kalt. Ich habe das Glück gehabt eine 2,5 Zimmerwohnung zu finden, die 275€ kalt kostet. Warum soll ich mir eine 1 Zimmerwohnung sochen wenn ich für den selben Preis eine 2,5 Zimmerwohnung gefunden habe???
    Ich möchte nun wissen ob ich diese Wohnung vom JC bezahlt bekomme oder nicht.
    Ich möchte den Mietvertrag erst mal unterschreiben und anschließend zum JC gehen, letzt endlich bleibt denen doch dann keine andere Wahl als mir eine gewisse Unterstützung zu leisten oder?


    Ich habe auch von einer Erstausstattung gehört.
    Steht die mir auch zu, wenn ich bereits den Mietvertrag unterschrieben habe, oder muss ich solche Angelegenheiten im Vorfeld mit dem JC abklären? Davor habe ich Angst, denn am Ende sagen die mir dass die Wohnung nicht angemessen ist und kann komplett irgend eine Unterstützung vergessen...


    Mein Plan: Den Vertrag zunächst unterschreiben, sodass ich erst mal wieder rechtlich irgend wo angemeldet bin und dann zum JC gehen und ihnen meine Situation schildern. Dass ich Schüler bin, Wohngeld brauche und Geld für die Erstausstattung brauche.


    Ist das ratsam? Werde voraussichtlich erst in 3 Jahren richtig Geldverdienen. So wie ich momentan lebe kann ich nicht weitermachen... :S



    VIEELEN LIEBEN DANK IM VORAUS!!!!
    Weiß echt nicht weiter. :(


    PS: Habe bis zum 16.11.11 Zeit den Mietvertrag zu unterschreiben.

  • Als Schüler einer Fachoberschule bekommst du kein Hartz IV. Du könntest evtl. einen Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten erhalten. Allerdings nur, wenn du Bafög bekommst. Wie sieht es denn mit deinen Eltern aus? Du weißt schon, dass sie dir gegenüber unterhaltspflichtig sind? Auch steht dir das Kindergeld zu, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.
    Auch über nebenbei arbeiten gehen, kannst du mal nachdenken. Das machen ganz viele junge Leute. Die Tankstellen, Supermärkte und auch MC...es-Läden suchen immer 400 Eurokräfte.

  • Bafög-Amt war meine erste Anlaufstelle. Das hat natürlich auch die Einkünfte meiner Eltern überprüft.
    Mein Vater wäre unterhaltspflichtig, da er monatlich aber unter der 749 grenze liegt zahlt er auch nicht.


    Ich arbeite jeden Samstag als Aushilfe in einem Bekleidungsgeschäft, der einzige Tag in der Woche der es mir ermöglicht arbeiten zu gehen.


    Ganz sicher, dass mir Harz 4 nicht zusteht als Schüler? Die Sozialberatungsstelle hat mir was anderes gesagt, es steht mir definitiv zu. 180€ Monatlich. Das Kindergeld bekomme ich bereits.


    Niemand der mehr bezüglich Wohngeld und Erstausstattung weiß??


    :(

  • Da du unter 25 bist bekommst du für die Wohnung nichts und auch keine Erstausstattung.Kindergeld würdest du bekommen und auch eventuell die Regelleistung beim ALG2.Allerdings würde geprüft werden ob deine Eltern Unterhalt zahlen müßten denn dies hätte Vorrang.Notfalls wirst du deine Eltern verklagen müssen um an dein Geld zu kommen.