Kündgung in der Probezeit-Azubi-Kein ALG II?

  • Hallo.


    Ich habe vorhin leider meine Kündigung im Briefkasten endeckt..
    Habe mich dann fix bei google schlau gemacht ob ich ALG II bekommen könnte..
    Laut google schon..


    Jetzt bin ich da gewesen und wurde zur "Agentur für Arbeit" weitergeleitet-
    die Frau hat mich Arbeitslos gemeldet und mit mir meinen Lebenslauf aufgefrischt.
    Dann gleich wieder zur Anmeldung beim "Jobcenter" geschickt um ALG II zu beantragen.


    Ich hab dann gesagt, dass ich von der "Agentur für Arbeit" geschickt wurde und einen ALG II Antrag/Formular beantragen soll.
    Doch diese Dame meinte direkt:


    Dame: "Wie alt?"
    Ich: "18"
    Dame:"Wo wohnst du?"
    Ich:"Ich habe eine eigene Wohnung."
    Dame:"Gibt´s nicht"
    Ich:"Wieso ich sollte doch herkommen?! Zu mir wurde gesagt das ich das bekomme?!"
    Dame:"Ne, da musste deine Eltern her bringen. Die müssen bis 25 für dich sorgen und wenn
    du keine "Einverständniss Erklärung" von den hast, wird denen ihr Einkommen voll angerechnet."


    Dann bin ich gegangen..Selbstverständlich stinksauer..


    Zu meiner Kündigung:
    Seit 1.8.11 hatte ich eine Ausbildung und habe mir ab 1.10.11 eine eigene Wohung genommen,
    da ich mit meiner Familie nicht mehr zu recht komme.


    Ich war jetzt längere Zeit Krank geschrieben, da ich LungenKrebs(BronchialKrebs) habe und
    wieder extreme Schwierigkeiten habe..
    Vor 10 Min habe ich den Grund gefunden..in meiner neuen Wohnung ist extremer Schimmelbefall..
    Zu der Krankheit bin ich noch Allergiker..Passt wunderbar..


    Sorry wenn ich so aggressiv rüberkomme...Aber ich glaub mir wächst alles über den Kopf..


    Hat die Dame recht? Muss ich mit 18 extra meine Eltern holen?
    Mutter AlgII
    Vater..Kein Kontakt


    Wenn ich keins bekomme..Wie lebe ich dann? Kindergeld only?
    Miete muss auch 3Monate noch bezahlt werden(frist).
    Vielleicht gibts für Schimmel nen SonderKündigungs Recht..


    Aber zu meiner Mutter möchte ich echt nicht zurück..
    Ich hatte so derbe Probleme mit ihr..


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..
    Danke schon einmal..

  • Tja das ist kompliziert alles.


    Zum eigenständigen Anspruch:
    Es geht ob dein bereits stattgefundener Erstauszug zwingend notwendig war weil:


    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


    Wenn du z.B. wegen zu großer Entfernung des Elternhauses zur Ausbildungsstätte umgezogen bist, ist das ein Grund. Außerdem sprichst du von einem schwierigen Verhältnis zu deinen Eltern. Die Probleme müssen aber recht dramatisch sein. Wenn du gut Begründen kannst, dass der Umzug definitiv aus dem einen oder anderen grund notwendig war, bzw. noch ist, hast du gute Chancen, dass die den Umzug genehmigen müssen, notfalls Gericht.


    Wenn du die neue Wohnung wegen Schimmel nicht bewohnen kannst, muss dein Vermieter zwingend und schnell den Schimmel komlett beseitigen lassen auf seine Kosten. Es sei den du hättest ihn selber produziert. Solange du objektiv nicht da wohnen kannst und der nicht handelt kannst du die Miete einbehalten bzw. mindern (Musste mal Mietminderung bei Mängeln oder so googeln). Während der Beseitigungsarbeiten muss dir vermutlich der Vermieter eine Ersatzunterkunft stellen sofern du Miete zahlst. Wie das alles genau abläuft musste mal in Mietrechtforen und so nachgucken.


    Kann mir auch vorstellen, das wenn du berechtigt ne Sarnierung forderst der Vermieter im gegenseitigen Einverständnis eine Kündigung akzeptiert. Ich denke auch dein gesundheitlicher Zustand berücksichtigt werden muss.