Hallo und guten Tag,
ich bin neu hier
und habe ein Problem/eine Frage:
Es geht um die Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Arbeit:
Ich habe 2 Monate an einem Projekt gearbeitet
und erst nach Abschluss des Projektes die Rechnung gestellt, da ich es erst erfolgreich abgeschlossen sehen wollte.
- Mein Einkommen ist noch unregelmäßig und ungewiss, es reicht noch nicht, um mir damit meinen Lebensunterhalt allein zu finanzieren.
Da auf der von mir gestellten Rechnung der Projektzeitraum benannt ist, bin ich davon ausgegangen, dass die Anrechnung seitens des Jobcenters entsprechend auf die 2 Monate erfolgt, die ich an dem Projekt gearbeitet habe.
Bei einem Anruf beim Jobcenter, sagte mit eine Mitarbeiterin desselben, das Einkommen aus selbständiger Arbeit würde entsprechend des "Zuflussprinzips" angerechnet - auf den Monat, in dem einem das Geld zugeflossen sei und es sei dabei anscheinend nicht von Interesse, wie lange man dafür tatsächlich gearbeitet hat. - Stimmt das? Nützt es etwas, wenn ich von meinem Auftraggeber noch einen Beleg abgebe, darüber, dass das Projekt 2 Monate gedauert hat? Oder interessiert das alles tatsächlich nicht?
Gilt das "Zuflussprinzip" bei nicht selbständiger und bei selbständiger Arbeit?
Vielen Dank für Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Lilienfalter