Hartz 4 für Minderjähriger mit schwerer familiärer Situation?

  • Hallo folgendes,
    Meine Freundin (16) wohnt zurzeit noch bei ihren Eltern da sie aber mit denen starken Streit hat und ihr Vater sie mit (18) rauswerfen will, will sie vorher ausziehen.


    Deshalb hatte sie sich an eine Schulsozialarbeiterin gewendet. Diese meinte sie könne Hartz4 beantragen da sie in einer "schweren familiären Situation ist" Ihr Vater verdient normal Geld.


    Jetzt meine Frage: Welche Leistungen müssen ihre Eltern an sie zahlen? Darf sie überhaupt ausziehen? Kann sie Hartz4 beantragen oder müssen die Eltern alles bezahlen? Immerhin will der Vater sie ja loswerden, er will nur nichts zahlen sofern er es nicht muss. Und was ist mit dem Kindergeld?


    Kenne mich Gesetzesmäßig nunmal fast nicht aus. Ich bitte um hilfe!


    MFG
    Artemis

  • Das hier habe ich noch gefunden


    Zitat

    Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, benötigt für einem Umzug die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 2a SGB II). Ohne diese Zusicherung werden keine Kosten für Unterkunft und Heizung oder die Wohnungserstausstattung übernommen.


    Der Gesetzgeber hat bestimmte Fälle festgelegt, in denen der Träger zur Erteilung der Zusicherung verpflichtet ist. Dies ist der Fall, wenn

    der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann (Beispiel: Gewaltanwendung in Familie),


  • 1. deine Freundin benötigt jeweils die vorherige Einwilligung. Sie ist noch nicht volljährig!
    2. Schulsozialarbeiterin - kein Hinweis auf Zuständigkeit des Jugendamtes ????


    Kann es sein, dass Ihr nur ein Ziel seht?


    Es wäre vorher m.E. mühsam, jetzt alle Regelungen aus dem Unterhaltsrecht, bzw. bezgl. Kindergeld etc. hier aufzuzählen.
    Teilweise sind die Regelungen auch nicht in eurem Sinne.


    Daher meine empfehlung -zuerst zum Jugendamt.

  • Teenager mit 16 haben meistens Streit mit den Eltern und auch der Spruch: "Wenn du 18 bist, schmeiß ich dich raus" kennt fast jeder. Wenn der Staat dann jedem Teenager eine eigene Wohnung finanzieren würde, wären die Staatskassen leer. Also, wenn es wirklich so schlimm steht, müsst ihr euch an das Jugendamt wenden. Im Übrigen sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet. Der kann allerdings und das ist auch meistens so (zumindest bis man volljährig ist) in Form von Kost und Logis geleistet werden. Vielleicht solltest du mal ein bisschen mehr Infos rüberschicken. Kinder haben nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und meistens entsteht daraus der Streit. Die Kinder fordern vieles ein und möchten dafür aber nix leisten.

  • Teenager mit 16 haben meistens Streit mit den Eltern und auch der Spruch: "Wenn du 18 bist, schmeiß ich dich raus" kennt fast jeder. Wenn der Staat dann jedem Teenager eine eigene Wohnung finanzieren würde, wären die Staatskassen leer. Also, wenn es wirklich so schlimm steht, müsst ihr euch an das Jugendamt wenden. Im Übrigen sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet. Der kann allerdings und das ist auch meistens so (zumindest bis man volljährig ist) in Form von Kost und Logis geleistet werden. Vielleicht solltest du mal ein bisschen mehr Infos rüberschicken. Kinder haben nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und meistens entsteht daraus der Streit. Die Kinder fordern vieles ein und möchten dafür aber nix leisten.


    Da ist was dran!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Ich bin sicher kein Freund der ARGEN oder des AA s aber es erinnert mich an meinen damaligen AA Betreuer!


    Als ich kam und wolte eine Weiterbildung haben sagte er zu mir wenn es ums Wolen geht, dann könnte ich dies ganze Dorf mit einem Führerschein und Auto ausstatten alle kommen und sagen ja hätte ich ein AUTO und nen Führerschein würde ich Arbeit bekommen.


    klar rechnet man alle Pupsdörfer dieser BRD und alle Führerscheinlosen da würde ein stattliches Sümmchen rausschauen!!"


    Aber eigentlich ja egal die Regierungs Deppen verrechnen sich ja mal eben um 55 Milliarden EURO
    da sind dann 1 Milliarde ja nur PEANUTS!


    In diesem Sinne.


    Elch