Hallo liebes Forum,
ich befürchte meine Frage ist etwas umständlich. Hier die Sachlage:
-Wohne z.zt. alleine in Alg2 gerechter Wohnung in Cottbus. Wohnung schöpft die max. Obergrenze der erlaubten Kosten aus.
-Wohnung ist gekündigt zum 31.11. Es gibt Nachmieter von Seiten der Wohnbaugesellschaft deswegen ist eine Verlängerung der Mietdauer ausgeschlossen
-hatte damals die Wohnung gekündigt um zu meinem Freund nach Wismar zu ziehen.Dort ist auch mein Vater in einem Pflegeheim untergebracht, mein einziger noch lebender Angehöriger.Hatte das damals alles so geregelt wegen meinem Vater, dem Pflegeheim etc...Bewerbe mich auch schon seit 2 Monaten nach Wismar und Umland.
-möchte auch weiterhin nach Wismar.
Nun meine Frage: Da sich mein Freund von mir getrennt hat, wäre ein Zusammenwohnen mit ihm auf Dauer ausgeschlossen, ich könnte mich lediglich vorrübergehend dort anmelden (quasi als Meldeadresse) um von dort aus dann in Wismar ALG2 +Wohnung zu suchen. Es würde sich um eine reine Wohngemeinschaft handeln.
Mir wurde jetzt von einer wirklich sehr (!) freundlichen Mitarbeiterin (Servicepoint Wismar) gesagt ich solle mir lieber gleich eine kleine Wohnung vor Ort suchen, da ich ja sonst innerhalb kürzester Zeit nochmal umziehen müsste, und das wäre nicht gut.
Meine Leistungen sind dort aber doch noch gar nicht beantragt, in Wismar, die laufen doch noch in CB. Und ich kann ohne Mietvertrag doch gar keine Leistungen dort beantragen. Und ich bekomme doch keinen MV ohne Leistungsbescheid...
Ist es besser dort gleich eine 1Raum Wohnung zu suchen die den Bemessungsgrenzen entspricht?
Könnt Ihr mir vllt sagen wie es praktisch am sinnvollsten und korrektesten wäre?
Es geht nicht um das bezahlen des Umzugs. Das nehme ich auf meine eigene Kappe.
Vielen Dank im Voraus! :):)