Nebenkosten Rückzahlung für selbst gezahlte Miete

  • Ich habe vor ein paar Tagen die Nebenkostenabrechnung (von 2010) für meine Wohnung bekommen sind ca. 350 Euro. Nun frage ich mich inwiefern das Arbeitsamt darauf anrecht hat oder ob Überhaupt?. Ich lese hier ständig davon das es Einkommen ist usw.. aber die Fälle hier passen nicht so wirklich zu meinem. Deshalb frage ich einfach. Zudem zahle ich seid September 41 Euro zur Miete selber dazu.


    Die Rückzahlung ist also Geld das ich vorher (also 2010) selber gezahlt habe, dass war noch bevor ich ALG II bekommen habe.


    Und damit komme ich gleich zur nächsten Frage. Ich bekomme 304 von 345 Euro vom amt bewilligt.
    Die 345 die ich zahle sind 240 € Kaltmiete, 65€ Nebenkosten und 40 Euro Heißkosten.
    Davon übernimmt das amt jedoch nur 199 € für die Kaltmiete. 65€ Nebenkosten und 40€ Heißkosten.
    Laut meiner Filemanagerin zahlt das amt 284€ inkl nebenkosten + Heißkosten. (Wären also 20 € Euro mehr=


    Daher frage ich mich jetzt, wieso werden die 20 Euro nicht berechnet?



    Hier noch ein paar Hintergrund informationen zu mir. Ich bin vor kurzem 25 geworden, habe 2 Jahre gearbeitet und danach habe ich meine Ausbildung angefangen. Diese konnte ich wegen einem Bandscheibenvorfall und Burnout und Depressionen nicht weiter führen und wurde, während ich krank war gekündigt.


    2010 habe ich Krankengeld bekommen und kam nur sehr knapp über die Runden, ich habe dann noch ein wenig Wohngeld bekommen (jedoch nur 1 Monat lang danach kam nur noch Krankengeld), bis die Kündigung der Ausbildung durch meinen Arbeitgeber 2011 endlich anerkannt wurde.


    Im Dezember 2010 war ich in Kur und wurde arbeitsunfähig entlassen. Seid ca. Januar bekomme ich jetzt ALG II. Und seid September wie oben geschrieben, wird mir nur noch ein Teil der Miete anerkannt.


    Ich bin in diese Stadt nur gezogen, weil in meiner alten Wohnung Schimmel war (vom Vormieter) und ich in meiner Heimatstadt (liegt ca. 20 Killometer weiter) wo meine Freunde usw.. wohnen, keine Wohnung gefunden habe. Jetzt sitze ich hier fest und habe, wegen den 41 € mehr miete auch kein Geld für ein Bahnticket um Freunde zu besuchen, was meinen Zustand noch mehr verschlechtert. Ich mache zwar jetzt eine Therapie aber das ändert leider nichts an meiner Situation.



    Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben.


    Vielen Dank im voraus!


    LG Marcus

  • Hallo Marcus,


    die von Dir benannte Erstattung von Nebenkosten gelten als anrechenbares Einkommen, auch wenn sie in einer Zeit entstand, als Du die Miete noch selbst bezahlt hast. Wäre es im Umkehrschluss zu einer Nachzahlung gekommen, hätte diese das Jobcenter übernommen.


    Wenn Du in einer angemessenen Wohnung wohnst (davon gehe ich aus), so sind auch die tatsächlichen hierfür entstehenden Kosten zu bezahlen (§ 22 Abs. 1 SGB II). Eine Klärung, weshalb man Dir € 20 weniger bezahlt, kann nur ein Gespräch mit Deiner/Deinem SB bringen.


    Gruß Gawain

  • Das mit der Nachzahlung vom Amt ist immer so ne Sache, ich kenne einige Fälle wo nicht nachgezahlt wurde. Da das Arbeitsamt nicht für die Kosten meiner Wohnung 2010 aufgekommen ist, kann dort auch nicht anteilig gerechnet werden so wie ich es verstehe. Da ich zudem auch jetzt 40 Euro drauf zahle, kann ich mir auch nicht vorstellen das die das ganz berechnen können.


    Wäre schön wenn hier auch User sind, die nicht gleich das vom Arbeitsamt antworten, sondern auch Tipps geben. Man kann überall Tricksen, ist nur fraglich wie.

  • die 40 euro die du jetzt drauf zahlst, kannst du mit einem evt. betriebskostenguthaben für dieses jahr verrechenen.


    Zitat

    Wäre schön wenn hier auch User sind, die nicht gleich das vom Arbeitsamt antworten


    paranoid?


    i

    Zitat

    ich kenne einige Fälle wo nicht nachgezahlt wurde


    das interessiert aber keinen und macht auch keinen rechtsanspruch daraus.



    Zitat

    Man kann überall Tricksen, ist nur fraglich wie.


    es wäre wohl besser, du suchst dir arbeit!:rolleyes: