Hallo,
ich hab folgende Frage:
Als Nichtleitstungsempfänger hat man ja auch Urlaubsanspruch, im moment bestehen noch 6 Resttage. Werden in diese Tage auch Samstag, Sonntag und Feiertage mit eingerechnet und welche Gesetzesgrundlage liegt dem zu Grunde?
Kann mir jemand genaueres sagen? Danke!!