Hallo,
ich will eine wohnung mieten, aber die wird nicht bezahlt weil die 30 euro übern satz liegt.
nun habe ich aber von der hausverwaltung gehört, das die wohnungen (im haus sind die wohnungen identisch) übernommen werden, ohne ausnahme.gibt es eine klausel oder so, die besagt das sie mich nicht ausschließen dürfen?
lg
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gibt es nicht. wenn die wohnung unangemessen ist, muss sie nicht genehmigt werden. egal wie das bei anderen ist.
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Du könntest höchstens schauen das du die Differenz selbst zahlst.
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Hallo,
ich will eine wohnung mieten, aber die wird nicht bezahlt weil die 30 euro übern satz liegt.
nun habe ich aber von der hausverwaltung gehört, das die wohnungen (im haus sind die wohnungen identisch) übernommen werden, ohne ausnahme.gibt es eine klausel oder so, die besagt das sie mich nicht ausschließen dürfen?
lgIm Recht gilt der Grundsatz: Gleiches muss auch Gleich behandelt werden.
Bezogen auf deine Frage:
Das Haus stand bisher leer und alle Mieter wollen genau wie du jetzt einziehen?
-denn nur dann kann jeder Mieter mit dir verglichen werden .Oder sind die anderen Wohnungen bereits belegt und nur DU willst neu hineinziehen?
Dann darfst Du nicht unbedingt hier alles gleich betrachten -
Zitat
m Recht gilt der Grundsatz: Gleiches muss auch Gleich behandelt werden.
toll. im recht gibt es für einen eine hafrstrafe und für den anderen der gleichen tat eine bewährunfsstrafe. dann zeig mir mal wo das steht, gesetzparagraphen oder aitikel in der verfassung.
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Eine Klausel in der Hausordnung gibt es doch sicherlich nicht bezüglich einer Gleichberechtigung. Du kannst doch den Vermieter fragen ob er dir die 30 Euro erläßt. Wenn er Mieter haben will und keine anderen findet ist es doch besser er kriegt das als gar nichts. Zwingen kannst du ihn jedenfalls nie dich zu nehmen. Viele Vermieter winken ja sogar ab wenn sie Hartz 4 hören. Da kann man auch nichts machen. Wenn dich der Vermieter wirklich ärgert gibt es aber einen Trick: Er soll dir zwei Verträge geben. Den einen gibst du dem Jobcenter und den anderen mit den 30 Euro läßt du beim Anwalt für unrechtmäßig erklären oder zahlst einfach nicht. Der Vermieter bekommt das Geld nicht weil dur Hartz4-Mieter bist. Du nagst am Hungertuch wird jeder Richter sagen.
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Glaub den Blödsinn vom Obdachlosen nicht. Der hat auch den letzten Schuß nicht mehr gehört. Wenn er nicht die volle Miete bezahlt sitzt er sehr schnell wieder auf der Straße. Hartz4 hin oder her.
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Quatsch. Der zweite Vertrag ist ja rechtswidrig und wenn nicht kann man das zumindest behaupten. Dein Anwalt ist kostenlos und der vom Vermieter nicht. Wetten der pfeift auf deinen Zusatzbeitrag?
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Verträge werden immer von zwei Seiten unterschrieben. Wieso soll bei zwei gleichen Verträgen dann einer sittenwidrig sein. Der Vermieter kann auch bei einem Neueinzug mehr verlangen.
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also aus meiner sicht geht es darum, dass die arge ihn die miete nicht bezahlen will, wogegen andere das von der arge voll bezahlt bekommen. das hat mit dem vermieter nichts zutun. aber der fragesteller ist ehedem schon über alle berge, darum ist jeder weitere beitrag für die katz.
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Verträge werden immer von zwei Seiten unterschrieben. Wieso soll bei zwei gleichen Verträgen dann einer sittenwidrig sein. Der Vermieter kann auch bei einem Neueinzug mehr verlangen.
Zwei gleiche Verträge? Blödsinn!
Der erste Vertrag ist über den Jobcenter-Anteil und der zweite über den Eigenanteil.
Das macht hier in Berlin fast nur noch so. Hier bekommt man als Single fast keine Wohnung mehr unter 400 € und nach Brandenburg will keiner ziehen. Brandenburg liegt um Berlin ringsherum.
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Ich würde weder nach Berlin noch nach Brandenburg ziehen.
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Für einen Arbeitslosen ist Berlin ein Paradies.
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