Wie funktioniert Uebergangsregelung ALG 2 und erste Lohnzahlung bei neuem Job?

  • Meine Tochter bezieht ALG 2 und sucht sich gerade einen Job. Wenn Sie einen gefunden hat, z.B. zum 1.11. und sie meldet sich noch im Oktober ab, bekommt sie dann noch fuer November ALG? Den ersten Lohn gibt es ja auch erst am 30.11.? Oder soll sie sich lieber erst am 2.11. oder so abmelden?


    Danke fuer Eure Info und Gruesse


    Peter

  • Meldet sie es rechtzeitig, dann kann sie für November ein Darlehen bekommen. Meldet sie es später und das Geld für November ist schon raus, wird sie später einen Erstattungsbescheid bekommen, wenn der erste Lohn wirklich im November noch zufließt. Von daher: egal, wie sie es macht - zurückzahlen muss sie immer. Jedoch gibt es trotzdem einen Unterschied: da sie jede Veränderung unverzüglich anzugeben hat, kann es passieren, dass sie, wenn sie zulange mit der Meldung wartet, dann ein Bußgeld zahlen muss.


    Turtle

  • Wenn sie die Veraenderung bekannt gibt sobald der Arbeits-Vertrag unterschrieben ist, ist es dann wohl rechtzeitig genug?


    Und wenn 1. Lohn erst im Dez zufliesst, darf Sie dann fuer den Nov noch mit einer Zahlung rechnen, die sie nicht zurueckzahlen muss?


    Danke fuer Eure Antworten


    Peter