Haushaltsgemeinschaft?! Bitte um Hilfe

  • Halli Hallo!


    Ich lege gleich mal los, mit meiner Frage.


    Ich bin 24 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter zusammen. Sie bezieht Hartz 4, wodurch wir beide in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ich mache eine Ausbildung, bin im 2. Lehrjahr und verdiene 690 € Netto, mein Gehalt sowie Weihnachts und Urlaubsgeld wird mit dem Hartz 4 verrechnet. Meine Mutter und ich haben nun von der Möglichkeit gehört, eine Haushaltsgemeinschaft zu gründen. Dazu meine Frage... können wir das überhaupt, mit meinem Gehalt, ich bin ja auch noch keine 25. Hörte aber davon dass sobald man sich selbst versorgen kann die möglichkeit besteht?! Was genau müssen wir machen (gibt es einen Antrag den wir stellen müssten?).


    Vielen Dank schon einmal.
    Ich freu mich über jede hilfreiche Antwort

  • Vielen Dank für die schnelle Anwort :)
    Also das Jobcenter verrechnet mein Gehalt bisher mit dem Hartz 4-Satz meiner Mutter. Ich wusste bis heute gar nicht, dass es die möglichkeit zu einer Haushaltsgemeinschaft gibt. Muss ich im Jobcenter bzw. bei dem Sachbearbeiter meiner Mutter einen Antrag stellen? Und wie lang dauert soetwas??

  • Du kannst einerseits dem JC mitteilen das du auf Grund deines Einkommens mit deiner Mutter nicht mehr in einer BG lebst sondern mit dieser eine HG bildest. Normalerweise hätte das JC dies auch so berechnen können nachdem dein Einkommen bekannt war. Andererseits würde ich dir raten einen Überprüfungsantrag zu stellen im Bezug auf die HG. Dies müßte deiner Mutter machen da sie ja der Antragsteller ist. Es müßte dann dein Einkommen und die HG berücksichtigt werden und zwar rückwirkend.

  • Gut dann werde ich dass mal in Angriff nehmen! Hm aber komisch dass das Jobcenter nicht von allein darauf gekommen ist, naja helf ich halt auf die Sprünge :)


    Vielen Dank nochmal, deine Antworten haben mir sehr weiter geholfen!


    Viele Liebe Grüße

  • Hmmm also ich hab eben mit meinem Sachbearbeiter gesprochen der sowieso immer sehr unfreundlich ist! Und er sagte mir ich könne keine Haushaltsgemeinschaft mit einem Familienmitglied gründen! Stimmt das? Und wenn nicht wo finde ich den Paragraphen der dies belegt, habe nämlcih morgen ein Termin mit ihm und müsste dass bis dahin wissen?!?! :(


    Liebe Grüße

  • Schau mal hier:


    zum Seitenanfang


    Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?


    Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
    Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.



    Natürlich kannst du auch nur mit einer Person in einer HG leben. Du bist nicht dazu verpflichtet deine Mutter zu versorgen mit deinem Einkommen. Schau mal auf die Seite der Arbeitsagentur dort findest du unter Formularen auch eins zur HG. Druck es dir aus und nehme es ausgefüllt gleich mit. Sollte er weiter auf stur schalten dann sag ihm gleich das du das ganze einem Anwalt übergibst. Ich wette dann geht alles wenn dein SB nicht ganz dumm ist.