Bausparvertrag verschwiegen - Konseqenzen ?

  • Ja es sind ausbildungs Versicherungen. Aber trotz allem Steh ich als Nehmer drin und die Kinder als zu versorgendes Kind. Weisst du ob ich wenn ich das ganze Geld nicht zahlen kann also eine Rückzahlung meine ich dann doch ins Gefängnis muss oder ob ich jetzt komplett Spinne?

  • Oh je. Ds hatten wir uns sparen können. Jetzt will ich auf jeden Fall erst mal reinen Tisch machen damit ich wieder ruhig schlafen kann. Denn bescheißen oder was auch immer wollte ich nie. Ih hoffe nur das das Job Center mit. Mir etwas gnädig ist weil ich es ja auch selbst melde.und vielleicht Krieg ich dann auch keine Anzeige oder so.und wenn ich nicht ins Gefängnis Muss ist das schonmal etwas.

  • Jetzt mach Dir mal nicht soooo große Sorgen, bring das einfach in Ordnung! Das mit dem Rückkaufswert kann ohnehin nicht stimmen, wenn die Versicherungen gerade mal 4 Jahre laufen und dann wird das Alles sicher nicht so schlimm werden.


    Gawain

  • Also das Geld scheint mir zuzurechnen sein. Weil ich der Nehmer bin. Der Anwalt macht sich jetzt noch schlau und meldet sich dann wieder bei mir. Er meint auch das ich deswegen wohl kaum ins Gefängnis komme da mussten schon andere Sachen passieren aber nicht wegen sowas. Nur wieviel ich wenn die Bescheide aufgehoben werdenich zurück zahlen muss wusste er auch nicht. Denn wenn alle aufgehoben werden, kann ich das ja selbst mit der auflösung niemals bezahlen. Selbst wenn ich die gesamte Rückzahlung denen geben würde reicht das ja hinten wie vorne nicht aus, oder wie verstehe ich das?

  • Das ist ja spannend. Da ist eine Oma, die will ihren Enkeln was Gutes, und zahlt in eine Ausbildungsversicherung mal eben 300 Euro mtl. ein. Nach vier Jahren steht Dummes Lieschen so ein RW von schon 10' Euro als VN zur Verfügung. Die Allgemeinheit soll aber mtl. für den Lebensunterhalt von Dummes Lieschen aufkommen :rolleyes:.


    Okay, sehr interessant. Meine Einschätzung: Das Jobcenter wird sich die Policenauszüge der Ausbildungsversicherung, welche nicht zum Lebensunterhalt erforderlich ist, zeigen lassen. Da du sie erst nach ALG2 Erstantrag abgeschlossen hast, zählt die Police mit zu deinem Einkommen. Das JC wird wahrscheinlich alle Bescheide rückwirkend teilweise aufheben, bei denen du nicht mehr hilfebedürftig warst bzw. die 300 Euro von Oma als EK gegenrechnen. Einfahren tust du deswegen sicher nicht, mach dir also keine Sorgen, Dummes Lieschen. Das mit dem Anwalt ist schon korrekt so, der kann die notwendigen "juristischen Klippen umschiffen". PS. Gib bitte Rückmeldung, wie die Geschichte ausgegangen ist. Den Fall finde ich wirklich interessant.