Wie wird Mietübernahme bei BD von SGB XII- und Minimallohn-Empfaenger geregelt?

  • Hallo liebe Leser,


    z. Zt. lebe ich mit meiner Tochter in einer Mischbedarfsgemeinschaft (sie: SGB II, ich: Mikrorente + SGB XII-Aufstockung). Sie sucht aber Job und wenn sie was gefunden hat muessen wir sie natuerlich aus dem Bezug abmelden. Nun wird ja die Miete haelftig von den SGB Stellen bezahlt (445 + 445), sie wohnt aber nur in einem kleinen Zimmer und da kann ich nicht 445 von ihr verlangen, sondern nur hoechstens 250. Sie ist ja noch ungelernt und wird wohl nicht viel verdienen (als Teilzeitkraft in einem Supermarkt wahrscheinlich nur um die 600 netto, da kann man sich ja ausrechnen, was dann noch übrigbleibt, wenn man Miete, Lebensmittel, etc. abzieht). Wird die Differenz, also 195, von meiner SGB XII Behoerde bezahlt? Weil wenn Tochter z.B. ausziehen würde und ich keinen finde, der oder die hier wohnen will, muss doch die SGB XII Behörde die ganze Miete zahlen, da wegen meiner Krankheit ein Umzug nicht zumutbar ist, oder?


    Danke fuer Eure Info und Gruesse


    Peter