Hi,
Person E verstirbt und wird beerbt worden von A bis D. A ist Erbe zu 1/6 und erhält infolge der Erbauseinandersetzung 3.000 €. A ist zudem ALG-2-Empfänger.
Erbe soll auf 6 Monate zu je 500 € aufgeteilt werden. Es wird ein Freibetrag von monatlich 30 € abgezogen.
Angerechnet werden also 6 x 470 € = 2820 €, die vom Arbeitslosengeld abgezogen werden.. Es verbleiben tatsächlich 180 € als Vermögenszuwachs.
Ist diese Berechnung richtig?