umzug in ein anderes bundesland

  • Hallo an alle.


    Ich habe das ganze Forum durchsucht,aber nicht die passenden Antworten gefunden. Also versuche ich es mal so.


    Meine Situation ist im moment, dass ich noch in Blankenburg / Harz wohne, mir meine Whg aber zum 31.12.11 gekündigt wurde (keine selbstverschuldung).
    Da ich chronisch Lungenkrank würde ich gern nach Kiel ziehen, da dort die Chancen auf eine Besserung besteht und somit auch Chancen auf einen Job. Zudem würde ein jahrelanger guter Freund (mehr nicht) mit ziehen und wir uns aus Finanzielen Gründen überlegt haben eine WG zugründen.


    Zu meiner Person : 28 J. , ledig, keine Kinder, ALG 2
    Zu seiner Person: 27 J. , ledig, Keine Kinder, noch Berufstätig



    Meine Frage...


    Stimmt es wenn das JC den Umzug nicht genehmigt, dass alle Leistungen gestrichen werden? Oder muss zumindest die Mieter der alten Whg gezahlt werden?


    Was für Probleme könnten auf uns zukommen?



    Liebe Grüße und DANKE schonmal im Vorraus. :-)

  • Bei einem Umzug außerhalb des Gebietes des derzeit zuständigen kommunalen Trägers muss als Miete das angesetzt werden, was am neuen Wohnort angemessen ist. Also ggf. auch mehr als die bisherige Miete (BSG Rechtsprechung).


    ABER: Bei einem gemeinsamen Umzug wird man euch eine bloße WG nicht abnehmen, das wird über kurz oder lang garantiert zu Problemen führen.


    Turtle

  • Ein Bedürftiger ist von Erlangen nach Berlin gezogen und die ARGE hat sich geweigert die höheren Unterkunftskosten in Berlin zu bezahlen. Die Argumentation der ARGE war, dass der Bedürftige ohne Grund umgezogen ist und die höheren Unterkunftskosten damit selbst verschuldet hat. Er hätte sich demnach eine Wohnung in der gleichen Preisklasse wie in seiner bayerischen Heimat suchen müssen.


    Das Bundessozialgericht hat diese Praxis jedoch gestoppt. Eine Einschränkung der freien Wohnortwahl (GG!) kann es nur innerhalb einer Kommune geben. Wechselt ein Bedürftiger die Kommune, so müsse die ARGE auch höhere Unterkunftskosten übernehmen, wenn sie der regionalen Angemessenheit entsprechen.


    Aktenzeichen B 4 AS 60/09 R