Fahrkostenerstattung wegen Umschulung.Beschiss?

  • Hallo,


    ich habe da mal eine Frage. Und zwar fange ich am kommenden Montag eine Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen an. Ich hatte diese Umschulung vor 2 Jahren schonmal begonnen, musste sie aber nach längerer Erkrankung unterbrechen und fange nochmals an.


    Soweit, so gut. Die Umschulung findet im Rahmen einer beruflichen Reha statt.


    Im Juni hatte meine SB schon sämtliche Unterlagen an die Rehaabteilung weitergeleitet, der Mehrbedarf wurde auch genehmigt.
    Allerdings habe ich bis heute keinen Antrag auf Fahrkostenerstattung bekommen. Damals wurde das schon im Vorfeld geklärt, bei gut 19km pro Strecke waren es ca. 142€.
    Daher rief ich gestern nochmals meine SB an, um sicherzustellen, dass nichts unter den Tisch gefallen war. Nachdem ich dann zu 4 weiteren Personen weitergeleitet wurde, verwies man mich an die Rehabateilung. Gestern rief mich dann eine Mitarbeiterin von dort an, teilte mir mit, dass meine Rehabearbeiterin in Urlaub wäre, ich aber eh keinen Antrag ausfüllen müsste, weil meine SB schon alles eingereicht hätte. Zudem meinte sie, dass es inzwischen egal wäre, ob man den PKW oder Bus/Bahn zur Beförderung nehmen würde.
    Allerdings wäre mir das neu, man riet mir damals sogar, dass ich auf jeden Fall den PKW angeben sollte (den ich auch tatsächlich nutze), weil ein Monatsticket für das Amt nur Kostenersparnis wäre. Zudem ist es doch so, dass man erst ab Antragsstellung überhaupt ein Anrecht auf Kostendeckung hat. Ich habe das Gefühl, dass die mich zum Narren halten wollen, Geld sparen wollen und ich das ganze möglichst lange auf Eigenkosten übernehmen soll. Da aber niemand in der Rehaabteilung sich zuständig fühlt, es auch niemand zu erreichen ist und obendrein Montag die Umschulung beginnt, weiß ich nicht, was ich machen soll. Und ich habe auch nicht die Möglichkeit, einfach mal eben für einige Wochen in Vorleistung zu treten, um dann nachher zu hören, dass mir für die Zeit eh nichts zustünde und ich anschließend mit zu wenig abgespeist werde.


    Gruß


    Dirk

  • ..Gestern rief mich dann eine Mitarbeiterin von dort an, teilte mir mit, dass meine Rehabearbeiterin in Urlaub wäre, ich aber eh keinen Antrag ausfüllen müsste, weil meine SB schon alles eingereicht hätte. Zudem meinte sie, dass es inzwischen egal wäre, ob man den PKW oder Bus/Bahn zur Beförderung nehmen würde.
    Allerdings wäre mir das neu, man riet mir damals sogar, dass ich auf jeden Fall den PKW angeben sollte (den ich auch tatsächlich nutze), weil ein Monatsticket für das Amt nur Kostenersparnis wäre. ...


    § 53 SGB IX (Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30.07.2009 m.W.v. 05.08.2009)
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    (4) Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes. Bei nicht geringfügigen Fahrpreiserhöhungen hat auf Antrag eine Anpassung zu erfolgen, wenn die Maßnahme noch mindestens zwei weitere Monate andauert. Kosten für Pendelfahrten können nur bis zur Höhe des Betrages übernommen werden, der bei unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung zumutbarer auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.


    Hallo,
    ....
    Allerdings habe ich bis heute keinen Antrag auf Fahrkostenerstattung bekommen. ....Da aber niemand in der Rehaabteilung sich zuständig fühlt, es auch niemand zu erreichen ist und obendrein Montag die Umschulung beginnt, weiß ich nicht, was ich machen soll. ....


    Gruß


    Dirk


    Dann mach doch einen formlosen Antrag auf Fahrkostenerstattung.
    Und werfe den morgen in den Hausbriefkasten ein.
    Somit hast Du pünktlich zum Beginn nochmals einen Fahrkostenantrag gestellt.