Minijob / Miete teilweise selbst zahlen

  • Hallöchen!


    Ich habe mal eine Frage zum Minijob. Die anrechnungsfreie Grenze kenne ich, bei 400,00 Euro Verdienst, würden mir 165 Euro bleiben.


    Aber, ich finde seit 2 Jahren keine angemessene Wohnung, trotz aller Bemühungen. Von daher zahle ich monatlich 200,00 Euro meiner Miete selbst. Die 200 Euro zahle ich natürlich von meiner Regelleistung, von der dann nicht genug zum Leben bleibt. Der Gemeinde Uedem, in der ich lebe und auch geboren wurde, ist das egal. Wenn es nach denen geht, kann ich hinziehen wo der Pfeffer wächst. Aber auch dort war meine Wohnungssuche bisher erfolglos. Kleinwohnungen, ich lebe alleine, sind schneller vergeben, als die Zeitung gedruckt wird.


    Eigentlich müsste doch jetzt die anrechnungsfreie Grenze höher sein, zumindest so, dass ich meine Mietdifferenz von 200,00 Euro zahlen kann.


    Gibt es da eine Regelung?


    Wäre schön, wenn jemand eine Antwort wüsste.


    Liebe Grüße


    Julia

  • Die 165 Regelung gilt für ALG 1, nicht für ALG 2.


    Was der Minijob mit deiner unangemessenen Miete zu tun haben soll, entgeht mir. Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit ist für die Aufwendungen zur Arbeit (Fahrkosten etc.) gedacht (die 100 Euro Grundfreibetrag) und der darüber hinaus gehende Freibetrag (20 % vom Rest) ist die Belohnung fürs Arbeiten.


    Deine unangemessene Miete ist keine Aufwendung für die Arbeit. Von daher bleibt da natürlich nichts weiter anrechnungsfrei. Wenn das so einfach wäre, würde sich jemand, der 2000 Euro verdient, eine Villa für 1800 Euro anmieten und auch noch ALG 2 bekommen müssen, weil ihm dann ja nur noch 200 Euro verbleiben.


    Wenn du der Meinung bist, dass die Angemessenheitskriterien deiner Kommune nicht korrekt sind, musst dagegen mit Widerspruch und Klage vorgehen. Das wäre der richtige Weg.


    Turtle

  • Danke für die Antwort. Was du mir da vorrechnest, ist mir schon klar. Es geht auch nicht um korrekte oder nicht korrekte Angemessenheitskriterien. Ich will ja auch arbeiten und nicht reich werden, sondern wenigstens meine Miete zahlen können. Um evtl. Mietschulden kümmert sich die Gemeinde nicht, also muss ich ja für die Mietdifferenz sorgen. Das ich momentan von 164 Euro lebe, interessiert auch keinen. Daher ja meine Frage hier im Forum.

  • Sei froh, dass es keinen interessiert. Es gibt bereits Urteile, wonach bei ca. 150 Euro Unterdeckung des Regelsatzes von Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit ausgegangen werden kann. D. h.: dein ALG 2 wäre ganz einzustellen, weil es nicht plausibel ist, wie jemand mit nur 164 Euro monatlich auskommen kann.


    Damit du dir das vorstellen kannst, verlinke ich dir mal ein Urteil in einer ähnlichen Sache:


    Zitat

    Kl. gab im Erstantrag auf die Frage nach ihren Wohnverhältnissen die Vermieteradresse und die Bankverbindung des Vermieters an, nicht jedoch die Höhe der anfallenden Miete. Sie reichte einen Mietvertrag vom 26.3.1980 bezüglich der Anmietung einer Wohnung zu einem Mietzins von 660,00 DM ein sowie einen Wohngeldbescheid, der als Berechnungsgrundlage eine zu berücksichtigende Miete von 307,34 EUR sowie eine Heizkostenvorauszahlung von 61,36 EUR mtl. ausweist.


    In mehreren Folgeanträgen bestätigte die Kl. jeweils unterschriftlich, Änderungen in ihren Verhältnissen seien nicht eingetreten. Am 4.5.06 wurde die Kl. darauf hingewiesen, ihre Miete werde als unangemessen hoch angesehen und in tatsächlicher Höhe längstens bis zum 31.8.06 als Unterkunftsbedarf anerkannt. Seit August 2006 wurden lediglich noch angemessene KdU berücksichtigt.


    Mit Schreiben vom 4.10.07 fragte die Bekl. nach zwischenzeitlich unternommenen Versuchen zur Absenkung der KdU. Nach Abzug der tatsächlichen Miete verblieben ihr aufgrund der nur in abgesenkter Höhe bewilligten KdU 245,39 EUR zur Bestreitung des LU. Dies sei nach menschlichem Ermessen nicht möglich, es stellten sich daher die Fragen, ob die Kl. über weitere Einkünfte verfüge, finanzielle Unterstützung von Verwandten erhalte, einen Teil der Wohnung untervermietet habe oder der Vermieter zwischenzeitlich die Miete gesenkt habe.


    http://www.sozialhilfe24.de/forum/redirect-to/?redirect=https%3A%2F%2Fsozialgerichtsbarkeit.de%2Fsgb%2Fesgb%2Fshow.php%3Fmodul%3Desgb%26id%3D137947%26s0%3D%26s1%3D%26s2%3D%26words%3D%26sensitive


    Ansonsten ist es so, wie ich geschrieben habe. Die Aufnahme deiner Nebentätigkeit hat überhaupt keinen Einfluss auf die Miethöhe, die vom Amt berücksichtigt wird. Du könntest nur jetzt, wenn das Amt mit "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit" käme (siehe oben) damit kontern, dass du diese 200 Euro aufbringen kannst, weil du ja 100 Euro und ein paar Zerquetsche Freibetrag vom Erwerbseinkommen hast und dir den Rest aus dem Regelsatz (dann unter 100 Euro) leisten kannst.


    Deine Frage war doch:

    Zitat

    Eigentlich müsste doch jetzt die anrechnungsfreie Grenze höher sein, zumindest so, dass ich meine Mietdifferenz von 200,00 Euro zahlen kann.


    Und da muss man sich die Frage stellen, wie du auf die Idee kommst. Wenn das Gesetz sagt: Es sind bei 400 Euro Jobs 100 Euro grundsätzlich frei und dann noch 20% vom Rest (300 x 20% = 60 Euro), also maximal 160 Euro: wie kommst du auf die Idee, dass nur aufgrund deiner zu teuren Miete bei dir mehr anrechnungsfrei bleiben müsste?


    Turtle

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Woher ich die Idee habe, kann ich dir verraten. Bei Abgabe meines Erstantrages vor zwei Jahren, wurde mir mitgeteilt, wenn ich meine Wohnung behalten möchte (wobei von möchten nicht die Rede ist), könnte ich die Mietdifferenz durch einen Nebenverdienst selbst zahlen.
    Da muss ich aber einen super Nebenverdienst haben, bis ich die 200 Euro zusammenhabe. Das hat mir der Beamte natürlich nicht gesagt.
    Und von daher habe ich ja gedacht, es müßte zumindest die Mietdifferenz, die ich selbst zahlen muss, anrechnungsfrei ist.

  • Falsch ist die Auskunft nicht, da durch den Nebenverdienst nunmal - wie ich dir erläutert habe - die Tatsache, dass du die Differenz aufbringen kannst, erklärbar wird.


    Ansonsten ist es eh deine Pflicht, dir Arbeit zu suchen. Und wenn möglich mit schön hohem VErdienst, damit du alles, was mit deinem Leben zusammenhängt, selbst bezahlen kannst.


    Turtle