Hallo,
ich beziehe derzeit noch kein AlgII. Werde aber in anderthalb Monaten meine Ausbildung beenden und nach jetztigem stand erstmal arbeitslos sein. Mein Freund arbeitet in einem anderen Bundesland und ich möchte gerne zu ihm ziehen. Schon in die gleiche Wohnung, aber ich möchte mich nicht gleich vollständig abhängig von ihm machen.
Zunächst die Frage, wann beantrage ich denn da am besten Hartz IV? Eigentlich geht das ja erst, wenn ich mich umgemeldet habe, oder?
Die nächste Frage ist, habe ich überhaupt Anspruch? Oder wie wahrscheinlich ist das und was muss ich tun, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen?
Zu den Fakten, mein Freund steht derzeit alleine im Mietvertrag einer 2-Raum-wohnung. Wir haben noch nie zusammen gewohnt und haben keine, weder gemeinsame noch sonst irgendwelche Kinder. Demnach dürften wir doch jetzt noch keine Bedarfsgemeinschaft bilden, oder? Und was ist schlauer: Untermietvertrag oder dass beide im Mietvertrag stehen?