Kindergeldberechtigung bei studierender Mutter mit Kind

  • Hallo,
    erst mal ein komplizierter Fall.


    2005 bekommt meine Tochter ein Kind während ihrer schulausbildung. Sie unterbricht die Schulausbildung während der Mutterschutzzeit und beginnt nach 4 Monaten wider mit der Schule. Der Vater des Kindes bezahlt Unterhalt für das Baby aber nicht für die Mutter. Da ja die Eltern unterhaltspflichtig für die Schulausbilder der Mutter sind.


    War ja im Jahre 2005 rechtlich kein Problem. Denn das neue Unterhaltsrecht wurde ja erst 3 Jahre später aktiv.


    Die ganze Zeit bis einschließlich heute war die Tochter in Schulischer Ausbildung und Arbeitssuchend und nun aktuell im Studium.


    Nun nach nunmehr fast 7 Jahren fällt es der Familienkasse ein dass ja nicht die Eltern der Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist sondern der Vater des Kindes???


    Ist dies rechtlich noch möglich nach fast 7 Jahren Kindergeldbescheide als nichtig zu erklären und alle Daten nochmals anzufordern obwohl jährlich der Schul bzw. Ausbildungs und Studienbesuch nachgewiesen wurde??
    Oder doch?
    Bitte um Hilfe.