Hallo liebe Community,
erst mal Vielen Dank, dass man hier Fragen zu Themen über Sozialleistungen/ALG II stellen kann.
Folgendes:
Person X erhält Harz IV und lebt in einer eigenen Wohnung. Diese Wohnung wurde durch den Vermieter gekündigt. Person X möchte daher zukünftig mit Person Y eine neue Wohnung beziehen.
Person Y ist Angestellte mit einen eigenem Einkommen und ist die Lebensgefährtin von X.
Daher meine Frage:
Ist es möglich / Worauf muss geachtet werden, dass beide eine gemeinsame Wohnung beziehen können ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden?
(getrennte Bäder/Küchen oder sogar zwei verschiedene Wohnungen, WG... mit/ohne Untermietvertrag...?)
Ziel ist es, so nah wie möglich zusammen zu leben.
Vielen Dank