Bedarfsgemeinschaft/Wohngemeinschaft - Gemeinsame Wohnung

  • Hallo liebe Community,


    erst mal Vielen Dank, dass man hier Fragen zu Themen über Sozialleistungen/ALG II stellen kann.


    Folgendes:


    Person X erhält Harz IV und lebt in einer eigenen Wohnung. Diese Wohnung wurde durch den Vermieter gekündigt. Person X möchte daher zukünftig mit Person Y eine neue Wohnung beziehen.
    Person Y ist Angestellte mit einen eigenem Einkommen und ist die Lebensgefährtin von X.


    Daher meine Frage:


    Ist es möglich / Worauf muss geachtet werden, dass beide eine gemeinsame Wohnung beziehen können ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden?
    (getrennte Bäder/Küchen oder sogar zwei verschiedene Wohnungen, WG... mit/ohne Untermietvertrag...?)


    Ziel ist es, so nah wie möglich zusammen zu leben.


    Vielen Dank



  • Hattest Du mal ALGEBRA weil du mit Unbekannten hantierst??


    Elch

  • http://meinemeinung.blog.de/2009/06/17/hartz-iv-ab-bedarfsgemeinschaft-6324761/



    Hier kannst Du lesen die Auflösung Deiner Gleichung X+Y= ?


    Elch


    Unbedingt das VIDEO anschauen!


    Grööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööl

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Kööööööööööööööööööstlich! Und informativ

  • Wenn man gar nicht als BG gerechnet werden will, sollte man in getrennten Wohnungen verbleiben und tunlichst auch zusehen, dass es nicht so aussieht, als sei eine Wohnung davon nur eine Scheinwohnung.


    Wenn man aber zusammenzieht, kehrt sich nach einem Jahr die Beweislast um, d.h.: der Hilfeempfänger muss beweisen, dass es sich nicht um eine BG handelt. Das kann u. U. sehr schwer sein.


    Was man auch tunlichst vermeiden sollte: als Paar für die Außenwelt aufzutreten. Und natürlich sollte man auch vermeiden, Kinder in die Welt zu setzen.


    Turtle