viele fragen..

  • vorweg möchte ch mich für rechtschreibfehler entschuldigen, da zur zeit meine rechte hand gebrochen ist und tippen so oder so eine qual ist. :)
    also:


    ich beende zum 31.12.11 meinen zivildienst (einer der letzten) und habe einige fragen:
    da ich aus persönlichen gründen von zu h ause ausziehen möchte und bestenfalls mit meiner freundin zusamenziehen möchte, würden mich unsere ansprüche interessieren.
    sie ist zur zeit noch schülerin bis mitte nächsten jahres und ich stehe ab dem 1.1.12 arbeitslos da.
    eine abgeschlossene ausbildung haben wir daher beide nicht.
    daher interessiert mich, ob wir hilfe vom staat beziehen können, oder ob unsere eltrenteile die kosten übernehmen müssen , da unsere väter erwerbstätig sind. welche art von ansprüchen steht uns zu?
    bafög? alg 1 / 2 ? irgendetwas?
    ich hab in mehreren foren nach huilfe gesucht, leider nix passendes gefunden.


    bitte um eure hilfe.
    mfg - dereinhändige

  • Wenn deine Freundin noch zuhause wohnt und in einer normale Schule geht, dann bekommt sie kein Bafög.


    Und ALG 2 wird es für euch -zumindest für die Miete- auch nicht geben, denn dafür bräuchte man einen wichtigen Grund.


    Ihre Eltern wären ihr aufgrund des Schulbesuches unterhaltspflichtig. Deine Eltern dir gegenüber jedoch nicht, da du weder eine Ausbildung machst noch eine Schule besuchst.


    Turtle