Erste Wohnung in der Ausbildung

  • Hallo, bin ganz neu hier und habe eine wichtige Frage an euch.
    Ich bin 25, befinde mich in einer Lehre als Altenpfleger. Die ist meine zweite Ausbildung habe schon eine absolvierte Lehre als Elektroinstallateur.


    Hatte erst mit meiner Freundin einen gemeinsam Haushalt geführt, in einer Wohnung in dem Hause meiner Eltern. Jetzt hat mich meine Freundin verlassen und nun stehe ich ohne Küche und Bett da.


    Jetzt wollte ich da ich gehört habe das man mit 25 ein Anrecht auf eine eigene Wohnung hat, diese auch ausserhalb meines Elternhauses beziehen da ich auch nicht mehr in der Wohnung wohnen will wo meine damalige Freundin mit mir gelebt hat.


    Da ich noch mein Auto habe was ich abbezahlen muss, eine Küche und Möbel bräuchte, wollte ich mal fragen was ich beachten muss und was ich für Ansprüche hab.


    MfG Oliver

  • Auf ALG 2? Gar keine.


    Wahrscheinlich ist deine Altenpflegerausbildung dem Grunde nach BAB-förderfähig. BAB für eine Zweitausbildung gibt es aber nur in absoluten Härtefällen.


    D. h., dass du ggf. auch da nichts bekommst. Bliebe also wahrscheinlich nur die Beantragung von Tabellenwohngeld bei der Wohngeldstelle.


    Ach ja: Küche und Möbel und so, die gibts von niemandem...


    Turtle

  • Hallo Turtle, ich habe mal gehört das es auch sowas wie Geld für eine Erstausstattung gibt. Möchte mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich mich auf diesem Gebiet auch nicht so gut auskenne.
    Aber wie kommst du auf ALG 2? und was ist Tabellenwohngeld?
    Tut mir Leid kenne mich bei sowas echt nicht aus.


    MfG Oliver

  • Wenn du ins "Hartz IV/ALG II" Unterforum schreibst, kommt man eben auf die Idee, dir ginge es um ALG 2.


    Beim ALG 2 gibt es tatsächlich Hilfe für eine Wohnungserstausstattung. Da du aber keinen Anspruch auf ALG 2 hast, hast du auch keinen auf Wohnungserstausstattung.


    Und Wohngeld ist eben Wohngeld. Eine Unterstützung des Staates für Mieter.


    Turtle