Alg I + AlgII Bezug Probleme Hilfe

  • Hallo Liebe Gemeinde


    ich weiß nicht weiter und suche hier Rat. Folgender Sachverhalt. Ich wohne zusammen mit meiner Freundin ich beziehe seit dem 17.09.2011 Alg I meine Freundin ab 1.10.2011 Alg II. So wir wohnen hier auf dem Land und haben kein Jobcenter sondern bekommen von zwei Stellen unser Geld.
    Arbeitsamt : Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
    Landratsamt: Leistungen für Wohung und Heizung


    Mit meinem Alg I Bescheid habe ich (weil ich mal zu unrecht Leistungen erhalten habe einen Aufrechnungsbescheid erhalten mit einer Kürzung von 50 % meines Alg I)


    So Rechnen wir mal Anspruch auf Alg I 673,80 Euro - 50 % v.Aufrechnungsbescheid bleiben 336,90 Euro was ich monatlich als Alg I bekomme.
    Meine Freundin bekommt heute den Bescheid für die BG wo drin steht Sie erhält 25 Euro sowie ich 25 Euro sprich 50 Euro würden wir zusammen bekommen zur Sicherung da ich ja Alg I beziehe.


    Jetzt war ich heute morgen bei der guten Frau auf dem Amt und habe Ihr Mittgeteilt das ich nicht die volle Leistung an Alg I erhalte, sondern nur eben die 50 % Aussage Schulden Interessieren Sie nicht dafür müsste ich selbst aufkommen.


    Ok Das stimmt schon aber wo ist die Bedürftigkeit für meine Freundin ? Soll sie bzw. hat Sie nur einen Anspruch auf 25 Euro im Monat das geht ja mal gar nicht. Wo ist ihr teil zur sicherung des Lebensunterhaltes ? Ich bin am Überlegen:
    Gegen dieses Aufrechnungsbescheid Einspruch zu erheben mit der Begründung das durch die Kürzung wir in die hilfebedürftigkeit nach §51 Absatz 2 kommen.


    Jetzt meine frage an euch würdet ihr mir raten diesen Einspruch zu erheben, oder direkt vor Ort die sache zu klären ? Wir stehen mom da wie die deppen wissen nicht was beim Landratsamt raus kommt für die Wohnung und eben dieser minimale Betrag zur sicherung des Lebensunterhalts. Und wir schreiben heute schon den 29.September.


    Das alles reicht ja vorne und hinten nicht zu leben.


    Vielen Dank für eure Beiträge

  • Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. 2 x 328 Euro Regelsatz abzüglich deines ALG 1 von anrechenbaren (30 Euro Versicherungspauschale sind abzusetzen) 643,80 Euro ALG 1. Käme ich sogar auf nur 12,20 Euro für euch zusammen... Wahrscheinlich werden noch deine Kfz-Versicherung o. ä. abgesetzt, dass es 50 Euro sind.


    Du musst gegen die Aufrechnung bei der Agentur für Arbeit vorgehen, denn die dürfen nicht aufrechnen, wenn du hilfebedürftig nach dem SGB II bist:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__51.html


    § 333 SGB III räumt der Agentur zwar ein Ermessen ein, auch gegen § 51 Abs. 2 SGB I aufrechnen zu können, allerdings dürfte das Ermessen bei tatsächlicher Hilfebedürftigkeit gegen Null gehen.


    Turtle

  • Hallo Turtle und danke für Deine Antwort, also bist auch Du der Meinung sofort Einspruch zu erheben. Sowas dachte ich mir auch schon aber weil eben die gute Dame meinte das bringt nix den diese würde die Arge nichts angehen auf gut Deutsch die wären im Recht.


    Hätte ich nur schon Einspruch eingelegt als ich das schreiben erhalten habe, ich befinde mich zwar noch in der Einspruchsfrist aber das würde sich nicht alles so auf das Monatsende hinziehen.


    Noch eine frage was denkst du Einspruch schriftlich oder schriftlich sowie paralell hin zur Arge ?


    Danke

  • Hingehen. Notfalls schriftlich.


    Wenn man sich partout weigert, die Aufrechnung rauszunehmen, dann gehst du zu der Stelle, die für die ALG 2 Regelleistung zuständig ist.


    Denn die können auch höheres ALG 2 zahlen unter Berücksichtigung des niedrigeren ALG 1 und sich dann im Rahmen des Erstattungsverfahrens mit der Agentur für Arbeit auseinandersetzen.


    Turtle

  • So also es sieht so aus die Sanktion wurde rausgenommen da ja wie bereits erwähnt ich mich im Hartz IV Bezug befinde und dann dürfen sie nicht sanktionieren.


    Dem gegenüber stehen aber schon wieder neue fragen: Da ich mich erst ab dem 17.9.2011 im Alg I befinde sie auch erst ab diesem Zeitraum bezahlen habe ich ja im September weniger Alg I als wie in einem vollen Monat ist ja logisch.


    Jetzt sagt die Leistungstelle für das HartzIV ok September Leistungen AlgI vom 18-30.09 ausbezahlt und dieses Geld muss reichen bis ende Oktober weil da ja wieder das neue Volle Alg I Geld kommt.


    Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Der Regelsatz beträgt bei uns 328 Pro Person (zu weit) also 656 Euro ich bekomme aber für September nur ca.300 Alg I weil ja erst ab 17. bezahlt wird jetzt sollen wir von 300 Euro leben ??? Das geht nicht Begründung : wurde mir gesagt da ich ja ende Oktober wieder die volle Leistung an Alg I bekomme würde das mit in die Berrechnung fallen.


    Auf gut Deutsch muss ich nun rückwirkend leben oder wie ? Und vor allem das AlgI was ja ende Oktober kommt braucht man ja auch zum Leben für den Monat November wie soll das gehen ???


    Weiß hier jemmand Bescheid ??? Danke

  • Das ist korrekt, im ALG 2 gilt das Zuflussprinzip. D. h: beim ALG 2, das (beispielsweise) am 30.9. für Oktober gezahlt wird, wird das volle ALG 1, das du erst Ende Oktober bekommst, angerechnet.


    Notfalls musst du zur Überbrückung ein Darlehen beantragen (§ 24 Abs. 4 SGB II).


    Turtle

  • Ok dann hatte die Agentur anscheinend recht mit ihrer Aussage. Dann müssen wir schauen wie wir diesen Monat finanziell auskommen, im schlimmsten fall eben dieses Dahrlen beantragen (aber das muss ja auch wieder zurück erstattet werden) warum ist das alles so kompliziert.


    Naja ich danke Dir aufjedenfall für die Hilfe und Ratschläge.


    brezel