Hallo Liebe Gemeinde
ich weiß nicht weiter und suche hier Rat. Folgender Sachverhalt. Ich wohne zusammen mit meiner Freundin ich beziehe seit dem 17.09.2011 Alg I meine Freundin ab 1.10.2011 Alg II. So wir wohnen hier auf dem Land und haben kein Jobcenter sondern bekommen von zwei Stellen unser Geld.
Arbeitsamt : Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Landratsamt: Leistungen für Wohung und Heizung
Mit meinem Alg I Bescheid habe ich (weil ich mal zu unrecht Leistungen erhalten habe einen Aufrechnungsbescheid erhalten mit einer Kürzung von 50 % meines Alg I)
So Rechnen wir mal Anspruch auf Alg I 673,80 Euro - 50 % v.Aufrechnungsbescheid bleiben 336,90 Euro was ich monatlich als Alg I bekomme.
Meine Freundin bekommt heute den Bescheid für die BG wo drin steht Sie erhält 25 Euro sowie ich 25 Euro sprich 50 Euro würden wir zusammen bekommen zur Sicherung da ich ja Alg I beziehe.
Jetzt war ich heute morgen bei der guten Frau auf dem Amt und habe Ihr Mittgeteilt das ich nicht die volle Leistung an Alg I erhalte, sondern nur eben die 50 % Aussage Schulden Interessieren Sie nicht dafür müsste ich selbst aufkommen.
Ok Das stimmt schon aber wo ist die Bedürftigkeit für meine Freundin ? Soll sie bzw. hat Sie nur einen Anspruch auf 25 Euro im Monat das geht ja mal gar nicht. Wo ist ihr teil zur sicherung des Lebensunterhaltes ? Ich bin am Überlegen:
Gegen dieses Aufrechnungsbescheid Einspruch zu erheben mit der Begründung das durch die Kürzung wir in die hilfebedürftigkeit nach §51 Absatz 2 kommen.
Jetzt meine frage an euch würdet ihr mir raten diesen Einspruch zu erheben, oder direkt vor Ort die sache zu klären ? Wir stehen mom da wie die deppen wissen nicht was beim Landratsamt raus kommt für die Wohnung und eben dieser minimale Betrag zur sicherung des Lebensunterhalts. Und wir schreiben heute schon den 29.September.
Das alles reicht ja vorne und hinten nicht zu leben.
Vielen Dank für eure Beiträge