Wie wird eine Teilrente an Harz4 angerechnet?
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Ja wenn es sich um eine Verletztenrente handelt dann ja, was ich eine Sauerei finde.
Wenn es nicht um einen reinen Schadenersatz (Schmerzengeld) handelt nach §11a des SGB 2 ober §253 des BGB mit Immatriellen Körperlichen Schaden, wird es voll angerechnet ohne Großen abzug.
Du hast nur einen Frei betrag von 30 Euro.
Ich mache grade die Scheiße mit der ARGE selbst durch. Ích klage vorm Sozialgericht des so mehr Klagen um so ehr wird die Bande daoben munterer.18
dd) Anrechnungsfrei bleibt nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II auch eine nach § 253 Abs. 2 BGB gezahlte Entschädigung wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist. § 253 Abs. 2 BGB hat mit Wirkung zum 1. August 2002 die Regelung des § 847 BGB ersetzt (vgl. Art. 2 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 7, Art. 13 des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002, BGBl I S. 2674) und sieht die Gewährung von Schmerzensgeld wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vor. Schmerzensgeld wird regelmäßig als Kapital geschuldet. Nur bei schweren Dauerschäden (z.B. Querschnittslähmung) steht dem Verletzten - in der Regel zusätzlich - eine Rente zu (vgl. Grüneberg, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 253 Rn. 21 m.w.N.).Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=20854#ixzz1ZQA9hyqy
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Ja wenn es sich um eine Verletztenrente handelt dann ja, was ich eine Sauerei finde.
Wenn es nicht um einen reinen Schadenersatz (Schmerzengeld) handelt nach §11a des SGB 2 ober §253 des BGB mit Immatriellen Körperlichen Schaden, wird es voll angerechnet ohne Großen abzug.
Du hast nur einen Frei betrag von 30 Euro.
Ich mache grade die Scheiße mit der ARGE selbst durch. Ích klage vorm Sozialgericht des so mehr Klagen um so ehr wird die Bande daoben munterer.18
dd) Anrechnungsfrei bleibt nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II auch eine nach § 253 Abs. 2 BGB gezahlte Entschädigung wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist. § 253 Abs. 2 BGB hat mit Wirkung zum 1. August 2002 die Regelung des § 847 BGB ersetzt (vgl. Art. 2 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 7, Art. 13 des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002, BGBl I S. 2674) und sieht die Gewährung von Schmerzensgeld wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vor. Schmerzensgeld wird regelmäßig als Kapital geschuldet. Nur bei schweren Dauerschäden (z.B. Querschnittslähmung) steht dem Verletzten - in der Regel zusätzlich - eine Rente zu (vgl. Grüneberg, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 253 Rn. 21 m.w.N.).Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=20854#ixzz1ZQA9hyqy
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''JA, SIE Betrügen und bescheissen halt immer die gleichen Leute!!
Dafür kann man dann den Rettungssdcirmn für irgendwelche Griechen die riechen auf 211 Milliarden aufstocken, klar das Volk an sich ist ja eher unwichtig!
Nur zum gewählt werden braucht man Sie gelegentlich mal wieder!
elch
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