Hallo Ihr lieben,
Habe da eine oder andere mir super wichtige Frage. Versuche es so kurz und dennoch informativ wie möglich zu halten.
Seit 2001 bin ich von meinem Exmann geschieden und habe 2 Kinder von Ihm,er selber mitllerweile insgesamt 6!
Er hat nur die ersten Monate gezahlt und dann im Jahre 2000 die Zahlungen eingestellt. Ich habe damals UVG bekommen und das übe rdie vollen 72 Monate. Das letzte was ich hörte war das der Kreis die Gläubigerschaft über nommen hat. Nun habe ich gehört das ich doch schritte wegen dem Unterhalt einleiten könne.
Er selber kann angeblich nicht merh arbeiten(krankheitsbedingt),arbeitet aber schwarz. Das was er verdient bekommen alles seine 3 anderen Kinder die er mit seiner jetztigen Frau hat.
Sein Sohn(unehelich und nach meinen Mädchen geboren) und meine beiden Kinder(erstgeborenen) sehen nicht einen einzigen Cent.
Ich bin mega enttäuscht,denn die 3 kleinen bekommen alles was sie sich wünschen und meine bekommen noch nicht mal ne Hose oder ähnliches.Lediglich zu den Burzeltagen lässt er ihnen etwas zu kommen,und auch nur dann wenn sie zu Ihm kommen.
Desweiteren ist er der meinung das die beiden Mädchen ja keine Rechte hätten da sie ja nicht bei Ihm wohnen würden. Womit ich schon zur nächsten Frage kommen möchte.
Stimmt es das ic hFahrtkosten geltent machen kann,wenn meine Kinder bei Ihm sind und ich sie Holen MUß,weil er angeblich kein Geld für Sprit hat bzw die Kids anrufen und abgeholt werden wollen weil es die Umstände nicht weiter zulassen das sie dort verbleiben????
Haben schon manches mal die Kids vorzeitig holen müßen bzw die kids hinbringen und abholen,weil der gnädige Herr der Meinung ist,die Kinder hätte nIhre Pflicht des Besuchens zu erfüllen.