Guten Tag,
Ich vermute, dass ich meine Ex Unterhalt zahlen muss.
Kann ich folgende Kosten in Abzug von meinen Einkünften bringen:
Zusatzversicherungkrankenhaus 1, Klasse
Pflegeversicherung
Beitrag Barmer Ersatzkasse
Solidaritätszuschlag
Versicherungen für Brille
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Lebensversicherung
Zahlungen an die Barmer Ersatzkasse wegen § 229 - Lebensversicherung
Kredittilgungen
Zinsen für Überziehungszinsen
Schulden bei der Mutter
Schuldzinsen auf dem Kreditkartenkonto
Steuern
Steuerberater
Werbungskosten
Anwaltskosten Scheidung
Gerne höre ich von Euch.
Danke + Gruss Elimar