der Bewilligungszeitraum endet zum 30.09. – bis auf die Anlage EKS ist der Witerbewilligungsantrag fertig. Wegen der Buchhaltung ist noch mehr Zeit erforderlich, möglicherweise müßte ich zum Steuerberater. Folgende Fragen drängen sich auf:
1. Könnte man den Antrag einreichen mit der Bemerkung „Anlage EKS“ folgt in Kürze ?
2. Wäre die Frist gewahrt, wenn der Antrag bis zum 15.10. eingereicht ist ?
Lieben Dank für Tips
Wolfgang