HomeOffice bei der EKS-Berechnung ?

  • Wäre ein HomeOffice bei der Berechnung des Einkommens Selbstständiger (EKS) möglich? Etwa derart:
    Einraum-Wohnung 45 Quadratmeter - 360 Euro Miete, bruttowarm
    HomeOffice 15 Quadratmeter - 120 Euro.
    Gibt es Erfahrungswerte ? Wäre etwa ein teilgewerblicher Mietvertrag erforderlich?


    Lieben Dank für Tips
    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    bei einer Einraum-Wohnung mit 45 qm wirst Du kein Arbeitszimmer in Anrechnung bringen können.


    Das Arbeitszimmer wird vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn es ausschließlich zum Arbeiten benutzt wird. Es darf dabei in dem Raum keine Schlaf- oder Wohnmöglichkeit vorhganden sein.


    Du müsstest schon eine Drei-Zimmer-Wohnung haben. Ein Raum zum Schlafen, ein Wohnzimmer, ein Arbeitzimmer.


    Einraum-Wohnung mit 45 qm, und darin 15 qm zum Arbeiten geht nicht.


    LG chico