Teilzeitstelle,eigene Whg?Aufstockung?

  • Hallo Zusammen,
    leider konnte ich bisher keine Antworten auf meine Fragen finden, daher hoffe ich, man kann mir hier weiterhelfen.


    Ich habe jetzt 6 Jahre lang nicht bei meinen Eltern(teilen) gewohnt und bin durch die Trennung von meinem Partner im März 2011 gezwungen gewesen, bei meinem Vater ein kleines Zimmer zu beziehen.


    Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, bei dem ich 975,- Euro brutto/760,- Euro netto verdiene.
    Vor einigen Wochen habe ich per Fernschule angefangen mein Abitur nachzuholen, was über Bafög aber erst in den letzten 2 Semestern gefördert wird, mich aber 137,- Euro/mtl. kostet.
    Meine Mutter ist selbstständig und wird von der Arge gefördert. Mein Vater ist Student und lebt "auf Kosten seiner zweiten Ehefrau".


    Nun meine Fragen:
    Muss ich, da erst ab Feb2012 25 Jahre alt, noch solange hier wohnen bleiben, bis ich mir eine eigene Wohnung suchen darf und evtl Aufstockung beantragen kann?
    Kann ich mit meinem Gehalt Aufstockung beantragen?
    Brauche ich erst eine Wohnung, oder erst die Bewilligung des Antrags?


    Vielen Dank

  • Danke schonmal für die Info;
    allerdings ist mir mal gesagt worden, dass es unzumutbar wäre, nach 6 Jahren wieder zu den Eltern zurückzuziehen, es also unter die Härtefälle fällt und mir somit Hartz IV zusteht.
    Nun gehts mir ja nicht um Hartz IV direkt, sondern mehr um Aufstockung.

  • Das stimmt schon, das wenn du längere Zeit schon ausgezogen bist, man dich nicht wieder zu deinen Eltern zurückschicken kann, aber du bist ja bei deinem Vater wieder eingezogen. Insofern wird das JC davon ausgehen das du keine eigene Wohnung brauchst und bei deinem Vater erstmal wohnen kannst.

  • Wo hast du am 17.2.2006 gewohnt? Also so richtig mit nachweislicher Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt?


    Wenn du da nicht bei einem Elternteil gemeldet warst, gilt § 22 Abs. 2a SGB II a. F. (jetzt § 22 Abs. 5 SGB II) für dich nicht (§ 68 Abs. 2 SGB II). Außerdem gibt es Rechtsprechung, dass der 22,2a sowieso nur für den erstmaligen Auszug zuhause anzuwenden wäre.


    Turtle

  • naja, "Eingezogen" ist wohl von mir unglücklich ausgedrückt. Ich habe hier 9m² zur Verfügung, während meine Sachen, bis auf Kleidung, in einer Garage lagern.
    Blöderweise war ich am 17.02.2006 bei meinem Vater gemeldet, aber nicht wohnhaft...
    Ich habe mir die genannten Paragraphen angesehen, vielen Dank dafür.


    Kurzum: Ich bin gezwungen hier zu wohnen, bis ich 25 bin?
    Und dann? Erst Antrag stellen oder erst Wohnung suchen?