Hallo liebes Forum,
ich habe im August diesen Jahres mit meiner Ausbildung begonnen. Seit JAnuar habe ich bis August in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Nun, zum Beginn der Ausbildung, bin ich ausgezogen und wollte deshalb Kindergeld beantragen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil ich angeblich zu viel verdiene.
Jetzt meine Frage: Angerechnet für das Kindergeld wird doch das Netto-Gehalt, oder? Und da habe ich einfach alle Nettobeträge, welche ich von Januar bis einschliesliche Dezember bekommen habe/ noch bekommen werde zusammen addiert. Und ich komme nicht über den Grenzbetrag+Werbungskosten? Mache ich da einen Fehler. Ich möchte in Widerspruch gehen.