Kann ich den Unterhalt einstellen?

  • Hallo zusammen!Nachdem mir eine Freundin den Tipp gegeben hat mich mal hier anzumelden um eine Frage beantwortet zu bekommen, mache ich das hiermit.


    Folgendes Problem;Ich habe einen 17jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt und für den ich jeden Monat auch Unterhalt bezahle.Da seine Mutter das arbeiten nicht unbedingt erfunden hat, weil sie lieber den ganzen Tag in der Gegend rumläuft und reihenweise ihre Freundinnen besucht, bekommen beide Geld vom Jobcenter.Das wiederrum schmeisst sie dann teilweise in Spielhallen in den Automat, weil sie hat ja irgendwann mal 100 Euro gewonnen :confused: .Sie hat schon mehrmals kürzungen hinnehmen müssen, weil sie Termine "vergessen" hat.So ruft sie mich dann an und fragt ob sie den Unterhalt vom nächsten Monat schon bekommen kann.Das mache ich natürlich nicht, weil ich zum einen garnicht einsehe, zum anderen würde es finanziell garnicht gehen.Mein Sohn findet sein Leben cool, denn er hat mit Mühe und Not seine Schule zuende gebracht und das war es auch.Er ist zwar in einem Bfz angemeldet, aber da lässt er sich mehr krankschreiben, als was er dort ist.Wie lange die sowas mitmachen weiss ich nicht.Ich habe ihm mehrfach ins Gewissen geredet das er langsam in die Gänge kommen muss.Solange ich da bin verspricht er mir tausend sachen und wenn ich eine Woche später wieder nachfrage, höre ich das alles beim alten ist und er lieber mit Kumpels abhängt, oder an seinem Computer spielt.Ich hatte vor ein paar Monaten sogar die Idee ihn zu mir zu holen, aber das findet er langweilig, weil bei mir nichts los ist (wir wohnen knapp 100 Kilometer auseinander) Also, sinnlos!


    Jetzt wird er im nächsten April 18 Jahre.Ich habe mir vorgenommen das ich dann den Unterhalt einstellen werde.Ist das dann Rechtens, oder kriegt mich das Jobcenter zu weiteren Zahlungen drann?Soviel wie ich weiss, muss das Kind regelmässig eine Schule besuchen, bzw. einer Ausbildung nachgehen.Ansonsten verwirkt er seinen Unterhaltsanspruch.Ist es Ratsam dann einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen?So richtig weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll.Weiss da jemand was näheres?

  • Hallo Sebi,


    gute Frage, also ab 18 sind 1. beide Eltern Unterhaltspflichtig ( gut Km hat hartz IV bringt also nix), aber sollte der Sohnemann keine Schule besuchen mit der er einen höheren Schulabschluß erzeilt oder eine Ausbildung macht, besteht kein KU-anspruch mehr, wenn kein Titel besteht, kann der KU eingestellt werden. Er muß ab 18 darlegen das ein Anspruch besteht, ein Bfz rechtfertigt keinen Anspruch, denn er müßte mindestens die mittlere Reife erzielen um noch KU zu bekommen.


    Sollte das Jobcenter mucken machen, nicht lange fackeln Anwalt holen, wäre auch ratsam schon vorher einen Aufzusuchen.


    gruß Sundown


  • Danke, das war mal eine positive Info.
    Also, ein Titel besteht nicht.Ich zahle seit langem Unterhalt, nachdem mich das Jobcenter das für meine Ex Frau zuständig ist dazu aufgefordert hat.Ob da alles mit Rechten Dingen zugeht weiss ich nicht, aber er ist einerseits auch mein Kind und zum anderen hat er ja auch wegen seiner minderjährigkeit auch Anspruch darauf.So zahle ich das und gut ist.Allerdings hat das natürlich auch Grenzen und die sehe ich eben wenn er 18 Jahre ist.Das mit dem Bfz ist meines erachtens nur Zeit absitzen, denn er ist weder motiviert, noch wird er jemals die mittlere Reife machen.Er war noch nie ein regelmäßiger Schulbesucher und deswegen besteht da keine Hoffnung.Aber gut zu wissen das das Bfz keinen Anspruch rechtfertigt.Meine bedenken waren nämlich das er weiterhin dieses Langweilerleben durchzieht, weil der "Alte" muss ja löhnen und man macht sich ein laues Leben.
    Mal sehen wie das Jobcenter reagiert wenn ich die Zahlung im April 2012 einstelle.Wie aber schon angeraten, werde ich mir einen Anwalt zu Hilfe nehmen.


    Gruss Sebi

  • Nochmal so als Nachfrage, weil ich bin etwas irritiert.Hab da was in anderen Foren gelesen.
    Da es ja weder einen Titel vom Gericht oder vom JA ist, ist das denn jetzt ein Betrag der auf sein Hartz IV angerechnet wird der als Unterhalt gilt?Wie schon mal geschrieben, es wurde vor längerer Zeit meine Einkommensverhältnisse angefordert und 2 Wochen später der Schrieb vom Jobcenter das der Unterhalt für meinen Sohn auf Summe X festgelegt ist, den ich ab da zu zahlen hatte.Habe den Brief heute nochmal rausgeholt der aus mehreren Seiten besteht um nochmal aufmerksam zu lesen.Leider ist der voll mit Paragraphen von der ersten bis zur letzten Seite.Denke aber das hat auch damit zu tun das er eben zur Zeit noch minderjährig ist und das Privileg hat zu machen was er Lust hat.
    Also ich habe mich heute nochmal schlau gemacht was mein Sohn so den ganzen Tag macht.Rausgekommen ist das er in den 4 Wochen Bfz sich schon 2x krankschreiben lassen hat.Scheinbar wegen chronischer Unlust.
    Also ich werde die Zahlung auf jeden fall nach seinem 18. Geburtstag einstellen.
    Trotzdem würde mich interessieren ob da einer mehr weiss.

  • Hallo,


    Zitat

    Also ich werde die Zahlung auf jeden fall nach seinem 18. Geburtstag einstellen.


    Wenn kein Titel besteht, die einzig richtige Reaktion.


    Wenn das Kind weiter Unterhalt begehrt, muss er dieses der Höhe und dem Grund nach begründen.


    LG chico

  • Hallo Sebi,


    es ist ganz einfach, dein Sohn hat einen Schulabschluß aber keine Ausbildungsstelle die einen Unterhaltsanspruch rechtfertigen, also keine weiteren Unterhaltszahlungen.


    Durch das BFZ bekommt er keine Mittlere Reife also hat er auch hier keinen Anspruch.
    Gilt aber erst ab Volljährigkeit, da kein Titel besteht kannst Du den KU einstellen.

  • Hallo Sebi,


    es ist ganz einfach, dein Sohn hat einen Schulabschluß aber keine Ausbildungsstelle die einen Unterhaltsanspruch rechtfertigen, also keine weiteren Unterhaltszahlungen.


    Durch das BFZ bekommt er keine Mittlere Reife also hat er auch hier keinen Anspruch.
    Gilt aber erst ab Volljährigkeit, da kein Titel besteht kannst Du den KU einstellen.


    Danke, ich habe reichlich Informationen erhalten die dasselbe aussagen.Im Übrigen, er hat keinen Schulabschluss, sondern ist mit Abgangszeugnis von der Schule.Habe ich aber auch erst durch Zufall raus bekommen.Seit 6 Jahren habe ich nämlich auch kein Zeugnis gesehen.Bei Nachfrage wurde ich immer vertröstet das es gerade nicht zur Hand oder was auch immer.Naja, egal....