Ansprüche auf Unterstützung während einer Schule des zweiten Bildungsweges

  • Hallo zusammen!
    Das deutsche Recht zu den Ansprüchen die einem zustehen ist leider nicht so einfach zu verstehen, daher Wende ich mich an euch und hoffe ihr mir dabei weiterhelfen könnt.


    Zu meiner Situation: ich bin 22 Jahre alt und besuche seit dem 12.09.11 eine einjährige Schule des zweiten Bildungsweges zum Erwerb der Fachhochschulreife. Davor war ich vier Jahre bei der Bundeswehr als Zeitsoldat.


    Bafög:
    Ein Anspruch auf Förderung nach dem Bafög besteht meines Wissens, die Anträge hab ich mittlerweile fast fertig. Bei meiner Freundin, die die selbe Schule besuchte war allerdings nie die Frage nach dem Einkommen der Eltern, ich musste die Auskunft allerdings einholen.
    Was bedeutet das für meine Ansprüche? Beziehe ich dadurch das "Studentenbafög", das später zurück gezahlt werden muss?


    Unterhaltspflicht:
    Meine Eltern sind seit 1996 geschieden, meines Wissens ist mein Vater also auch wieder kindesunterhalts- pflichtig für mich, oder? Ich habe bis zum April 2011 noch mein Gehalt von der Bundeswehr bezogen (ca. 1500€ im Monat). Tritt die Unterhaltspflicht dadurch erst ab dem nächsten Jahr ein?
    Mein Vater und ich haben schon seit mehreren Jahren kaum Kontakt, und von meiner Mutter weiß ich das er nach der Scheidung lange keinen Unterhalt bezahlt hat, bis sie es von ihm eingeklagt hat. Welche Behörde ist in so einem Fall der richtige Ansprechpartner?


    Kindergeld:
    Habe ich Anspruch auf Kindergeld?


    Ich wohne in einer eigenen Wohnug, da meine Mutter, bei der ich gewöhn habe bevor ich zur Bundeswehr ging, keinen Platz mehr hatte um mich aufzunehmen. Ändert sich dadurh etwas im Bezug auf meine Ansprüche?


    Ich weiß, es sind ziemlich viele Fragen auf einmal, aber ich würde mich auf hilfreiche Antworten freuen.
    Selbstverständlich stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.


    Vielen Dank im Vorraus!

  • HAllo Homer,


    Wie kommst Du auf die Idee das der KV wieder KU leisten müßte?


    Ich schätze mal Du hast schon eine Berufsausbildung hinter dir, und ja Bafög muß man zurückzahlen.


    Kindergeld gebe Ich mal keine Auskunft, da bin Ich mir nicht sicher, aber Ich denke mal wenn schon Beruf erlernt sieht es da auch schlecht aus.

  • Nein, Bafög muss man nicht immer zurückzahlen. Nur das Bafög für Studenten (§ 13 BAföG) enthält einen Darlehensanteil. Bafög für Schüler (§ 12 BAföG) nicht.


    Ich komme zeitlich nicht mit. Er schreibt, dass er 22 wäre und 4 Jahre Bundeswehr hinter sich hat. Also muss er mit frisch 18 Lenzen dort eingetreten sein oder nimmt man dort Minderjährige? Dann muss er aber doch auch die BW frisch verlassen haben und Übergangsbebührnisse erhalten?


    Turtle

  • Hallo Turtle,


    Richtig ausgedrückt, deshalb verstehe Ich nicht wie der TE hier auf Unterhaltspflicht seitens KV kommt?Desweitern nimmt die BW auch keinen ohne Berufsausbildung, zwar versucht er einen höheren Schulabschluß zu erzielen, aber falls schon ein Beruf vorliegt, besteht kein KU-Anspruch mehr.


    PS. Ich bin vom Studentenbafög ausgegangen wie vom TE angeführt.


    gruß Sundown

  • Das habe ich vergessen zu erwähnen, ich habe die mittlere Reife mit 16 abgeschlossen, dann eine einjährige Fachschule für Elekto-Technik besucht und bin anschließend, kurz vor meinem 18. Geburtstag, zur Bundeswehr.
    Ich beziehe noch bis Ende Oktober meine Übergangsgebührnisse, danach muss ich dann mit dem Bafög klar kommen.
    Wenn ich das auf diversen anderen seiten richtig verstanden habe müsste ich ab nächstes Jahr KG bekommen. Da mit dem Unterhalt meinte ein Freund zu mir...

  • Bafög dürfte rückzahlungsfrei sein (hab ich auch bekommen, hab mit 22 mein Abitur gemacht, 1 Jahr Berufsoberschule - vorher Lehre+Arbeit). Das hängt m.W. damit zusammen, ob man ne Berufsausbildung hat. Hast Du an der Fachschule einen Berufsabschluss gemacht - oder bei der Bundeswehr?


    Kindergeld gibts bis... rund 27, wenn man eben Schule/Studium macht bzw. wenig verdient (etwa bei ner Berufsausbildung). Warum Kindergeld ab nächstes Jahr? Wenn Du im Oktober letztmalig was von der Bundeswehr kriegst - dann kannst Du doch ab November Kindergeld bekommen/beantragen?


    Unterhalt ist nicht mehr nach der 1. Ausbildung. Deshalb gibts ja auch das Schüler-Bafög - als Anreiz um sich doch weiterzuqualifizieren. Rückzahlungsfrei als Bonus weil man ja schon in die Staatskasse eingezahlt hat (mal vereinfacht ausgedrückt).


    Ich hätte das auch für die 2 Jahre BOS haben können - hab aber nur 1 Jahr gebraucht (weil ich die Fachhochschulreife per Telekolleg gemacht hab - danach brauchte ich noch 1 Jahr für die allg. Hochschulreife).